Neue OZ - Kommentar zu Soziales / Urteile / EU: Über deutsches Recht hinweg / Grundsatzentscheidung über die Sozialleistungen für Zuwanderer in Deutschland!
Datum: Freitag, dem 07. Februar 2014
Thema: Recht-Infos


Osnabrück (ots) - Der mächtige Europäische Gerichtshof sollte bald eine Grundsatzentscheidung über die Sozialleistungen für Zuwanderer in Deutschland fällen.

Nicht allein das Bundessozialgericht verlangt dringend Rechtssicherheit in dieser juristisch komplizierten Frage.

Ein wegweisendes Urteil wird allen Beteiligten zugute- kommen - auch der arbeitssuchenden spanischen Familie, die jetzt nur vorläufig Arbeitslosengeld II erhält.

Eigentlich verbietet es das deutsche Recht, dass EU-Ausländer Hartz IV bekommen, wenn sie sich allein zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten.

Die Passagen im Sozialgesetzbuch II sind in dieser Frage eindeutig. Doch landauf, landab setzten sich deutsche Sozialgerichte immer wieder über diese Regel hinweg - und begründen dies mit dem Europarecht, wie jetzt in Dortmund.

Noch handelt es sich um eine überschaubare Zahl von Einzelfällen. Aber wegen der Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren nimmt sie zu. Urteile wie das in Dortmund wirken da wie Wasser auf die Mühlen von Europakritikern.

Mehr noch als die Sozialrichter verdient die Europäische Kommission Kritik, weil sie auf Einzelfallprüfungen dringt.

Dabei widerspricht die Entscheidung sogar dem Grundprinzip der EU, dass nur derjenige auch Leistungen erhält, der auch etwas eingezahlt hat.

Es wäre gut, dabei zu bleiben. Denn sonst kann sich jeder EU-Bürger das Sozialsystem aussuchen, das für ihn am lohnenswertesten ist - mit fatalen Folgen.

Christof Haverkamp

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2658534/neue-oz-kommentar-zu-soziales-urteile-eu von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Osnabrück (ots) - Der mächtige Europäische Gerichtshof sollte bald eine Grundsatzentscheidung über die Sozialleistungen für Zuwanderer in Deutschland fällen.

Nicht allein das Bundessozialgericht verlangt dringend Rechtssicherheit in dieser juristisch komplizierten Frage.

Ein wegweisendes Urteil wird allen Beteiligten zugute- kommen - auch der arbeitssuchenden spanischen Familie, die jetzt nur vorläufig Arbeitslosengeld II erhält.

Eigentlich verbietet es das deutsche Recht, dass EU-Ausländer Hartz IV bekommen, wenn sie sich allein zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten.

Die Passagen im Sozialgesetzbuch II sind in dieser Frage eindeutig. Doch landauf, landab setzten sich deutsche Sozialgerichte immer wieder über diese Regel hinweg - und begründen dies mit dem Europarecht, wie jetzt in Dortmund.

Noch handelt es sich um eine überschaubare Zahl von Einzelfällen. Aber wegen der Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren nimmt sie zu. Urteile wie das in Dortmund wirken da wie Wasser auf die Mühlen von Europakritikern.

Mehr noch als die Sozialrichter verdient die Europäische Kommission Kritik, weil sie auf Einzelfallprüfungen dringt.

Dabei widerspricht die Entscheidung sogar dem Grundprinzip der EU, dass nur derjenige auch Leistungen erhält, der auch etwas eingezahlt hat.

Es wäre gut, dabei zu bleiben. Denn sonst kann sich jeder EU-Bürger das Sozialsystem aussuchen, das für ihn am lohnenswertesten ist - mit fatalen Folgen.

Christof Haverkamp

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2658534/neue-oz-kommentar-zu-soziales-urteile-eu von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3981