Neue-OZ Kommentar zu EU / Datenschutz / Grundrechte: Erfrischend unideologisch!
Datum: Freitag, dem 13. Dezember 2013
Thema: Recht-Infos


Osnabrück (ots) - Ein EU-Gutachter hat die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

Das ist kein Grund zum Jubeln für die Gegner dieser Ermittlungsmethode.

Stattdessen ist nun klar: Das anlasslose Speichern von Telefon- und Internetverbindungen zur Kriminalitätsbekämpfung wird wohl europaweit kommen.

Denn das Gutachten verurteilt diese Ermittlungsmethode keineswegs grundsätzlich. Es geht vielmehr um Details, etwa die Speicherfrist von zwei Jahren.

Die EU-Richtlinie ist in der Tat zu weit gefasst. Sie öffnet dem Datenmissbrauch Tür und Tor. Es ist erfreulich, dass der Europäische Gerichtshof nun voraussichtlich einschreiten wird, um diese Gefahr zu reduzieren.

Gut ist aber auch, dass die Analyse nicht nur die Risiken, sondern auch die Chancen der Vorratsdatenspeicherung hervorhebt.

Das ist eine erfrischend unideologische Herangehensweise an das Thema, wie sie in Deutschland selten zu finden ist.

Die Vorratsdatenspeicherung ist nämlich weder Allheilmittel gegen Kriminalität, noch bedeutet sie zwingend den Beginn des Überwachungsstaates, wie viele Kritiker behaupten.

Es kommt auf die Details an - das EU-Gutachten gibt hier gute Orientierung.

Die können Union und SPD gebrauchen. Sie wollen einen neuen Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung unternehmen.

Schon einmal sind die Parteien damit in Karlsruhe gescheitert. Eine weitere solche Peinlichkeit sollten sie sich ersparen.

Georg Kern

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2620414/neue-oz-kommentar-zu-eu-datenschutz-grundrechte von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Osnabrück (ots) - Ein EU-Gutachter hat die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

Das ist kein Grund zum Jubeln für die Gegner dieser Ermittlungsmethode.

Stattdessen ist nun klar: Das anlasslose Speichern von Telefon- und Internetverbindungen zur Kriminalitätsbekämpfung wird wohl europaweit kommen.

Denn das Gutachten verurteilt diese Ermittlungsmethode keineswegs grundsätzlich. Es geht vielmehr um Details, etwa die Speicherfrist von zwei Jahren.

Die EU-Richtlinie ist in der Tat zu weit gefasst. Sie öffnet dem Datenmissbrauch Tür und Tor. Es ist erfreulich, dass der Europäische Gerichtshof nun voraussichtlich einschreiten wird, um diese Gefahr zu reduzieren.

Gut ist aber auch, dass die Analyse nicht nur die Risiken, sondern auch die Chancen der Vorratsdatenspeicherung hervorhebt.

Das ist eine erfrischend unideologische Herangehensweise an das Thema, wie sie in Deutschland selten zu finden ist.

Die Vorratsdatenspeicherung ist nämlich weder Allheilmittel gegen Kriminalität, noch bedeutet sie zwingend den Beginn des Überwachungsstaates, wie viele Kritiker behaupten.

Es kommt auf die Details an - das EU-Gutachten gibt hier gute Orientierung.

Die können Union und SPD gebrauchen. Sie wollen einen neuen Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung unternehmen.

Schon einmal sind die Parteien damit in Karlsruhe gescheitert. Eine weitere solche Peinlichkeit sollten sie sich ersparen.

Georg Kern

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2620414/neue-oz-kommentar-zu-eu-datenschutz-grundrechte von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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