Future Business KG aA (FuBus): Gläubigerversammlung am 18. Dezember
Datum: Montag, dem 15. Dezember 2014
Thema: Recht-Infos


Future Business KG aA (FuBus): Gläubigerversammlung am 18. Dezember

http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html Für die geschädigten Anleger der Future Business KG aA steht in diesem Jahr noch ein wichtiger Termin an: die Gläubigerversammlung am 18. Dezember in Dresden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Skandal rund um die Infinus / Future Business-Gruppe mussten die Anleger lange auf diesen Termin warten, da zunächst zahlreiche kleinere Gläubigerversammlungen über die Bühne gehen mussten. Die große Gläubigerversammlung ist nun ein wichtiger Termin für die Gläubiger der Orderschuldverschreibungen (OSV), der Genussrechte bzw. Genussscheine und der Nachrangdarlehen.

Nicht für alle OSV- und Genussrechte-Gläubiger wurden gemeinsame Vertreter gewählt. Die betroffenen Anleger können sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen im weiteren Verlauf vertritt. Denn die Gläubigerversammlung ist ein wichtiger Termin, da hier die Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt werden.

Da aber ohnehin nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen, müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Daher sollte auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz nicht aus den Augen verloren werden. Diese Ansprüche können und sollten völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Denn das Insolvenzverfahren kann sich in die Länge ziehen, so dass mögliche Forderungen dann schon verjährt sein könnten.

Schadensersatzansprüche können sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben haben. Ein Ansatzpunkt ist zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Das gilt auch, wenn die Verkaufsprospekte fehlerhaft waren. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass die Anleger ein verzerrtes Bild von der Kapitalanlage erhalten und sich dadurch quasi unter falschen Voraussetzungen für eine Beteiligung entschieden haben. Dann kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.

http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Skandal rund um die Infinus / Future Business-Gruppe mussten die Anleger lange auf diesen Termin warten, da zunächst zahlreiche kleinere Gläubigerversammlungen über die Bühne gehen mussten. Die große Gläubigerversammlung ist nun ein wichtiger Termin für die Gläubiger der Orderschuldverschreibungen (OSV), der Genussrechte bzw. Genussscheine und der Nachrangdarlehen.

Nicht für alle OSV- und Genussrechte-Gläubiger wurden gemeinsame Vertreter gewählt. Die betroffenen Anleger können sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen im weiteren Verlauf vertritt. Denn die Gläubigerversammlung ist ein wichtiger Termin, da hier die Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt werden.

Da aber ohnehin nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen, müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Daher sollte auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz nicht aus den Augen verloren werden. Diese Ansprüche können und sollten völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Denn das Insolvenzverfahren kann sich in die Länge ziehen, so dass mögliche Forderungen dann schon verjährt sein könnten.

Schadensersatzansprüche können sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben haben. Ein Ansatzpunkt ist zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Das gilt auch, wenn die Verkaufsprospekte fehlerhaft waren. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass die Anleger ein verzerrtes Bild von der Kapitalanlage erhalten und sich dadurch quasi unter falschen Voraussetzungen für eine Beteiligung entschieden haben. Dann kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.

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