Harren & Partner MS Palessa unter vorläufiger Insolvenzverwaltung ? Verjährung der Ansprüche
Datum: Mittwoch, dem 03. Dezember 2014
Thema: Recht-Infos


Harren & Partner MS Palessa unter vorläufiger Insolvenzverwaltung ? Verjährung der Ansprüche

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Über die Gesellschaft des von Harren & Partner emittierten Schiffsfonds MS Palessa wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 12 IN 156/14). Anleger sollten umgehend handeln.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Gesellschaft des Schiffsfonds MS Palessa von Harren & Partner wurde Insolvenzantrag gestellt. Die betroffenen Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes rechnen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Allerdings sollten sie dann umgehend handeln, da ihre Forderungen bereits verjährt sein könnten oder demnächst verjähren.

Zur Überprüfung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und zu Fragen der Verjährung können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch verjährungshemmende Maßnahmen einlegen, damit die Forderungen ggfs. noch durchgesetzt werden können.

Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Schiffsfonds wurden erfahrungsgemäß in vielen Fällen als renditestarke und sichere Kapitalanlage empfohlen. Tatsächlich befinden sich aber etliche Schiffsfonds seit der Finanzkrise 2008 auf Grund von aufgebauten Überkapazitäten und sinkenden Charterraten in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zahlreiche Insolvenzanträge waren die Folge und Anleger verloren dabei regelmäßig viel Geld.

Daher hätten sie im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Denn für sie kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Die Praxis zeigt allerdings, dass diese Risiken im Beratungsgespräch auch häufig verschwiegen wurden. Obwohl Schiffsfonds hoch spekulative und riskante Geldanlagen sind, wurden sie auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. In Fällen solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Außerdem hätten die Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs offen legen müssen. Denn diese können laut BGH ein wichtiger Hinweis für die Anleger auf das Provisionsinteresse der Bank sein, so dass es bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise nicht zu der Beteiligung gekommen wäre.

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Gesellschaft des Schiffsfonds MS Palessa von Harren & Partner wurde Insolvenzantrag gestellt. Die betroffenen Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes rechnen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Allerdings sollten sie dann umgehend handeln, da ihre Forderungen bereits verjährt sein könnten oder demnächst verjähren.

Zur Überprüfung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und zu Fragen der Verjährung können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch verjährungshemmende Maßnahmen einlegen, damit die Forderungen ggfs. noch durchgesetzt werden können.

Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Schiffsfonds wurden erfahrungsgemäß in vielen Fällen als renditestarke und sichere Kapitalanlage empfohlen. Tatsächlich befinden sich aber etliche Schiffsfonds seit der Finanzkrise 2008 auf Grund von aufgebauten Überkapazitäten und sinkenden Charterraten in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zahlreiche Insolvenzanträge waren die Folge und Anleger verloren dabei regelmäßig viel Geld.

Daher hätten sie im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Denn für sie kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Die Praxis zeigt allerdings, dass diese Risiken im Beratungsgespräch auch häufig verschwiegen wurden. Obwohl Schiffsfonds hoch spekulative und riskante Geldanlagen sind, wurden sie auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. In Fällen solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Außerdem hätten die Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs offen legen müssen. Denn diese können laut BGH ein wichtiger Hinweis für die Anleger auf das Provisionsinteresse der Bank sein, so dass es bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise nicht zu der Beteiligung gekommen wäre.

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