Steuerhinterziehung: Größte Sorgfalt bei der Selbstanzeige
Datum: Donnerstag, dem 02. Oktober 2014
Thema: Recht-Infos


Steuerhinterziehung: Größte Sorgfalt bei der Selbstanzeige

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Selbstanzeige kann für Steuerhinterzieher die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bedeuten. Doch auch trotz des wachsenden Drucks sollte die Selbstanzeige gut überlegt und gut vorbereitet sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Beweggründe bei Steuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen, können unterschiedlich sein. Doch unabhängig davon, ob es das schlechte Gewissen oder die Angst vor der Entdeckung ist - eine Selbstanzeige sollte gut überlegt und vor allem auch gut vorbereitet sein. Denn geht bei der Selbstanzeige etwas schief, drohen empfindliche Strafen. Und kleine Fehler, die schon reichen damit die Selbstanzeige nicht wirkt, sind schnell passiert.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Selbstanzeige zu stellen, sollte daher von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Diese können zunächst prüfen ob eine Selbstanzeige überhaupt Sinn macht und ob sie möglich ist. Denn möglicherweise ist die Steuerhinterziehung schon verjährt, so dass der Steuersünder ohnehin keine rechtlichen Konsequenzen mehr zu fürchten hat, oder sie ist gar nicht mehr möglich, da die Finanzbehörden bereits Ermittlungen aufgenommen haben. In diesem Fall müssen andere Maßnahmen als die Selbstanzeige ergriffen werden.

Ist die Selbstanzeige möglich, muss sie nicht nur rechtzeitig, sondern auch vollständig sein. Das heißt, dass alle steuerrechtlich relevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre dem zuständigen Finanzamt vorgelegt werden müssen. Ab 2015 muss dies sogar für die vergangenen zehn Jahre erfolgen. Sind die Unterlagen in der Kürze der Zeit nicht verfügbar, kann die Steuerschuld zunächst auch geschätzt werden. Diese Schätzung sollte aber eher zu hoch als zu niedrig ausfallen. Durch die Selbstanzeige muss das Finanzamt in die Lage versetzt werden, einen neuen Steuerbescheid zu erstellen. Die Steuerschulden müssen samt Zinsen und ggfs. Strafzuschlägen innerhalb einer kurzen Frist beglichen werden. Ist dies nicht möglich, verfehlt die Selbstanzeige ihre Wirkung und es drohen empfindliche Strafen bis hin zur Haftstrafe.

Ab 2015 gelten für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schärfere Regeln. Dann werden auch höhere Strafzuschläge fällig. Daher ist es ratsam, die Selbstanzeige nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu stellen.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Beweggründe bei Steuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen, können unterschiedlich sein. Doch unabhängig davon, ob es das schlechte Gewissen oder die Angst vor der Entdeckung ist - eine Selbstanzeige sollte gut überlegt und vor allem auch gut vorbereitet sein. Denn geht bei der Selbstanzeige etwas schief, drohen empfindliche Strafen. Und kleine Fehler, die schon reichen damit die Selbstanzeige nicht wirkt, sind schnell passiert.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Selbstanzeige zu stellen, sollte daher von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Diese können zunächst prüfen ob eine Selbstanzeige überhaupt Sinn macht und ob sie möglich ist. Denn möglicherweise ist die Steuerhinterziehung schon verjährt, so dass der Steuersünder ohnehin keine rechtlichen Konsequenzen mehr zu fürchten hat, oder sie ist gar nicht mehr möglich, da die Finanzbehörden bereits Ermittlungen aufgenommen haben. In diesem Fall müssen andere Maßnahmen als die Selbstanzeige ergriffen werden.

Ist die Selbstanzeige möglich, muss sie nicht nur rechtzeitig, sondern auch vollständig sein. Das heißt, dass alle steuerrechtlich relevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre dem zuständigen Finanzamt vorgelegt werden müssen. Ab 2015 muss dies sogar für die vergangenen zehn Jahre erfolgen. Sind die Unterlagen in der Kürze der Zeit nicht verfügbar, kann die Steuerschuld zunächst auch geschätzt werden. Diese Schätzung sollte aber eher zu hoch als zu niedrig ausfallen. Durch die Selbstanzeige muss das Finanzamt in die Lage versetzt werden, einen neuen Steuerbescheid zu erstellen. Die Steuerschulden müssen samt Zinsen und ggfs. Strafzuschlägen innerhalb einer kurzen Frist beglichen werden. Ist dies nicht möglich, verfehlt die Selbstanzeige ihre Wirkung und es drohen empfindliche Strafen bis hin zur Haftstrafe.

Ab 2015 gelten für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schärfere Regeln. Dann werden auch höhere Strafzuschläge fällig. Daher ist es ratsam, die Selbstanzeige nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu stellen.

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