Wikimedia zu Löschung verurteilt
Datum: Freitag, dem 23. April 2010
Thema: Recht-Infos


Landgericht Hamburg sieht Persönlichkeitsrechte eines ehemaligen Abgeordneten verletzt!
In einem rechtskräftigen Versäumnis-Teilurteil (325 O 321/08) (http://schneider-addae-mensah.de/joomla/images/fotos_zu_seiten/vteilu%2002.07.09.pdf) hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß unwahre Tatsachenbehauptungen über das Privatleben des ehemaligen Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Alexander-Martin Sardina aus der Seite wikipedia.org zu löschen sind. Sardina hatte sowohl die US-amerikanische Wikimedia Foundation als auch ihren deutschen Ableger, den Wikimedia e.V., verklagt.
Das Urteil ist insofern wegweisend, als es das sog. Open-Content-Prinzip in Frage stellt, das die Wikimedia-Organisationen nach außen hin stets hochalten. Danach kann im Prinzip jedermann auf der durch die Wikimedia Foundation betriebenen Seite www.wikipedia.org, die dem Aufbau einer sog. Online-Enzyklopädie dienen soll, Beiträge oder Teile hiervon einstellen. Die Seiteninhaberin hat sich dabei bislang nicht um den Inhalt dieser Beiträge gekümmert. Dem hat das Landgericht Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben und eine Verantwortlichkeit der Seitenbetreiberin für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bejaht.

Landgericht Hamburg sieht Persönlichkeitsrechte eines ehemaligen Abgeordneten verletzt!
In einem rechtskräftigen Versäumnis-Teilurteil (325 O 321/08) (http://schneider-addae-mensah.de/joomla/images/fotos_zu_seiten/vteilu%2002.07.09.pdf) hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß unwahre Tatsachenbehauptungen über das Privatleben des ehemaligen Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Alexander-Martin Sardina aus der Seite wikipedia.org zu löschen sind. Sardina hatte sowohl die US-amerikanische Wikimedia Foundation als auch ihren deutschen Ableger, den Wikimedia e.V., verklagt.
Das Urteil ist insofern wegweisend, als es das sog. Open-Content-Prinzip in Frage stellt, das die Wikimedia-Organisationen nach außen hin stets hochalten. Danach kann im Prinzip jedermann auf der durch die Wikimedia Foundation betriebenen Seite www.wikipedia.org, die dem Aufbau einer sog. Online-Enzyklopädie dienen soll, Beiträge oder Teile hiervon einstellen. Die Seiteninhaberin hat sich dabei bislang nicht um den Inhalt dieser Beiträge gekümmert. Dem hat das Landgericht Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben und eine Verantwortlichkeit der Seitenbetreiberin für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bejaht.





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