Grundsatzentscheidung zur verdachtsunabhängigen Videoüberwachung im Verkehr!
Datum: Montag, dem 19. April 2010
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch eine (verdachtsunabhängige) Videoüberwachung ist nur aufgrund eines Gesetzes und nicht nur aufgrund einer Verwaltungsanweisung erlaubt.
Diese Entscheidung traf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Fall eines Autofahrers. Dieser war bei einer Videoüberwachung des Autobahnverkehrs aufgenommen worden. Dabei war eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt worden, für die er verurteilt wurde. Die Überwachung erfolgte auf Grundlage eines Ministeriums-Erlasses. Dabei wurden alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt. Auf dem Film war der jeweilige Fahrer erkennbar und identifizierbar. Es erfolgte keine Auswahl, ob der jeweilige Fahrer eines Verkehrsverstoßes verdächtig war.
Die Verfassungsbeschwerde des Autofahrers gegen seine Verurteilung aufgrund der Bilder hatte Erfolg. Das BVerfG sah einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch die Aufzeichnung des Bildmaterials seien die beobachteten Lebensvorgänge technisch fixiert worden. Sie hätten später zu Beweiszwecken abgerufen, aufbereitet und ausgewertet werden können. Eine Identifizierung des Kfz sowie des Fahrers sei beabsichtigt und technisch auch möglich gewesen.

OpenPr.de: Der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch eine (verdachtsunabhängige) Videoüberwachung ist nur aufgrund eines Gesetzes und nicht nur aufgrund einer Verwaltungsanweisung erlaubt.
Diese Entscheidung traf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Fall eines Autofahrers. Dieser war bei einer Videoüberwachung des Autobahnverkehrs aufgenommen worden. Dabei war eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt worden, für die er verurteilt wurde. Die Überwachung erfolgte auf Grundlage eines Ministeriums-Erlasses. Dabei wurden alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt. Auf dem Film war der jeweilige Fahrer erkennbar und identifizierbar. Es erfolgte keine Auswahl, ob der jeweilige Fahrer eines Verkehrsverstoßes verdächtig war.
Die Verfassungsbeschwerde des Autofahrers gegen seine Verurteilung aufgrund der Bilder hatte Erfolg. Das BVerfG sah einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch die Aufzeichnung des Bildmaterials seien die beobachteten Lebensvorgänge technisch fixiert worden. Sie hätten später zu Beweiszwecken abgerufen, aufbereitet und ausgewertet werden können. Eine Identifizierung des Kfz sowie des Fahrers sei beabsichtigt und technisch auch möglich gewesen.





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