Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs: Steuern sparen bei Reisekosten!
Datum: Freitag, dem 09. April 2010
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Geld zurück nur bei rein beruflichen Dienstreisen? Ein neues BFH-Urteil ermöglicht erstmals Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind, sondern auch private Motive enthalten. Allerdings gilt es wichtige Details zu beachten!
Frankfurt am Main, April 2010: Die Verbindung von Dienstreisen mit privaten Interessen während, vor, oder im Anschluss an die Reise sorgte bisher bei den Finanzämtern für Probleme bei der Erstattung von Reisekosten. Grund ist, dass zu viele private Aktivitäten den eigentlichen Grund der Reise in den Schatten stellen und somit sehr suspekt wirken. Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gewährt nun einen größeren Spielraum für gemischt veranlasste Reisen, was durchaus sinnvoll erscheint.
„Um von der neuen Regelung profitieren zu können, bedarf es allerdings einer genauen Buchführung durch Angestellte, Freiberufler und Unternehmer, welche eine klare Trennung der privaten und beruflichen Aufwände ermöglicht“, kommentiert Steuerexpertin Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH in Frankfurt am Main.
Mit einer akkuraten Aufstellung ist es dann möglich, Reisekosten, welche aufgrund von Fortbildungsveranstaltungen, Besprechungsterminen, Fachtagungen, Seminaren oder auch Sprachreisen anfallen, anteilig abzusetzen.

OpenPr.de: Geld zurück nur bei rein beruflichen Dienstreisen? Ein neues BFH-Urteil ermöglicht erstmals Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind, sondern auch private Motive enthalten. Allerdings gilt es wichtige Details zu beachten!
Frankfurt am Main, April 2010: Die Verbindung von Dienstreisen mit privaten Interessen während, vor, oder im Anschluss an die Reise sorgte bisher bei den Finanzämtern für Probleme bei der Erstattung von Reisekosten. Grund ist, dass zu viele private Aktivitäten den eigentlichen Grund der Reise in den Schatten stellen und somit sehr suspekt wirken. Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gewährt nun einen größeren Spielraum für gemischt veranlasste Reisen, was durchaus sinnvoll erscheint.
„Um von der neuen Regelung profitieren zu können, bedarf es allerdings einer genauen Buchführung durch Angestellte, Freiberufler und Unternehmer, welche eine klare Trennung der privaten und beruflichen Aufwände ermöglicht“, kommentiert Steuerexpertin Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH in Frankfurt am Main.
Mit einer akkuraten Aufstellung ist es dann möglich, Reisekosten, welche aufgrund von Fortbildungsveranstaltungen, Besprechungsterminen, Fachtagungen, Seminaren oder auch Sprachreisen anfallen, anteilig abzusetzen.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=299