Selbstanzeige beim Finanzamt - Steilpass für ein Strafverfahren !
Datum: Donnerstag, dem 18. März 2010
Thema: Recht-Infos


In den letzten Monaten sind viele CD"s mit Bankdaten aus der Schweiz den deutschen Finanzbehörden zum Kauf angeboten worden. Es drohen vielen deutschen Bürgern mit Bankverbindungen in die Schweiz Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, da diese Daten-CD"s gekauft werden und ausgewertet werden sollen.
Um der Bestrafung im Steuerstrafverfahren zu entgehen, wird eine Selbstanzeige den betroffenen Steuerpflichtigen angeraten. Ist dies der goldene Weg ohne Bestrafung, nur mit der Steuernachzahlung einschl. Zinsen, das Verfahren abzuschließen?
Nach § 371 der Abgabenordnung tritt bei einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung die Straffreiheit ein, wenn die unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden und die bisher zu gering gezahlte Steuer innerhalb der gewährten Frist gezahlt wird. Es wird dabei nicht in verschiedene Sachverhalte unterschieden, sondern es müssen die Angaben in der Einkommensteuererklärung(oder einer anderen Steuererklärung) eines Jahres vollständig und richtig erklärt werden.

In den letzten Monaten sind viele CD"s mit Bankdaten aus der Schweiz den deutschen Finanzbehörden zum Kauf angeboten worden. Es drohen vielen deutschen Bürgern mit Bankverbindungen in die Schweiz Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, da diese Daten-CD"s gekauft werden und ausgewertet werden sollen.
Um der Bestrafung im Steuerstrafverfahren zu entgehen, wird eine Selbstanzeige den betroffenen Steuerpflichtigen angeraten. Ist dies der goldene Weg ohne Bestrafung, nur mit der Steuernachzahlung einschl. Zinsen, das Verfahren abzuschließen?
Nach § 371 der Abgabenordnung tritt bei einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung die Straffreiheit ein, wenn die unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden und die bisher zu gering gezahlte Steuer innerhalb der gewährten Frist gezahlt wird. Es wird dabei nicht in verschiedene Sachverhalte unterschieden, sondern es müssen die Angaben in der Einkommensteuererklärung(oder einer anderen Steuererklärung) eines Jahres vollständig und richtig erklärt werden.





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