WKK Rechtsanwälte: Opferschutz bei sexuellem Missbrauch !
Datum: Mittwoch, dem 17. März 2010
Thema: Recht-Infos


WKK verlangt Verzicht auf zivilrechtliche Einrede der Verjährung und beansprucht Entschädigungen!
WKK Rechtsnwälte sind seit kurzem tätig für Opfer sexuellen Missbrauchs. Wir sind an verantwortliche Täter/ Institutionen herangetreten mit Schadensersatzansprüchen im Einzelfall von EUR 20.000 und mehr, worüber notfalls die Gerichte zu entscheiden haben.
Das zivilrechtliche Problem liegt in der derzeitigen Verjährungsfrist von nur drei Jahren ab dem vollendeten 21. Lebensjahr (§ 208 BGB), weswegen die in der Vergangenheit liegenden Fälle meist zivilrechtlich verjährt sind. Diese Verjährung wird als sog. Einrede jedoch im Streitfalle nur Beachtung finden, wenn sich die Täter bzw. die verantwortlichen Institutionen (Kirchen, Orden, Schulträger etc.) hierauf berufen! In der Öffentlichkeit wäre dies aus unserer Sicht eine unmögliche Situation und würde kein Verständnis finden, wenn gleichzeitig laufend versichert wird, auch den Opfern helfen zu wollen.

WKK verlangt Verzicht auf zivilrechtliche Einrede der Verjährung und beansprucht Entschädigungen!
WKK Rechtsnwälte sind seit kurzem tätig für Opfer sexuellen Missbrauchs. Wir sind an verantwortliche Täter/ Institutionen herangetreten mit Schadensersatzansprüchen im Einzelfall von EUR 20.000 und mehr, worüber notfalls die Gerichte zu entscheiden haben.
Das zivilrechtliche Problem liegt in der derzeitigen Verjährungsfrist von nur drei Jahren ab dem vollendeten 21. Lebensjahr (§ 208 BGB), weswegen die in der Vergangenheit liegenden Fälle meist zivilrechtlich verjährt sind. Diese Verjährung wird als sog. Einrede jedoch im Streitfalle nur Beachtung finden, wenn sich die Täter bzw. die verantwortlichen Institutionen (Kirchen, Orden, Schulträger etc.) hierauf berufen! In der Öffentlichkeit wäre dies aus unserer Sicht eine unmögliche Situation und würde kein Verständnis finden, wenn gleichzeitig laufend versichert wird, auch den Opfern helfen zu wollen.





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