RA Horrion: Schlusstermin wichtig für die Restschuldbefreiung !
Datum: Montag, dem 15. März 2010
Thema: Recht-Tipps


RA Horrion: Im Schlusstermin müssen Anträge von Gläubigern auf Versagung der Restschuldbefreiung glaubhaft gemacht werden sowie Einwendungen des Schuldners - Insolvenzrecht Dresden - Anwalt Dresden
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht: Wird im Schlusstermin ein Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung auf unstreitige Tatsachen gestützt, so bedarf es der Glaubhaftmachung nicht. Einwendungen des Schuldners erst nach Abhaltung des Schlusstermins sind verspätet (BGH vom 05.02.2009, Az. IX ZB 185/08).
Sachverhalt Insolvenzrecht: Der Schuldner gab am 21.03.2002 die eidesstattliche Versicherung ab. Der Schuldner gab an einen geldwerten Vorteil von EUR 410,00 für Privatnutzung des Dienstfahrzeuges. Am 05.07.2004 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Vorstehende Angaben machte der Schuldner nicht. Am 26.07.2005 war Schlusstermin. Der Gläubiger beantragte Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Nr. 5 InsO wegen Verletzung der Auskunftspflicht.

Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden:

Die Glaubhaftmachung von Versagungsanträgen hat gemäß § 290 II InsO im Schlusstermin zu erfolgen. Die gilt nicht für unstreitige Tatsachen. Erstmals im Beschwerdeverfahren bestritt der Schuldner die fortdauernde Privatnutzung des Dienstfahrzeuges. Dies war zu spät. Der Schuldner hätte im Schlusstermin seine Einwendungen geltend machen müssen. Die hat er nicht getan.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden:

" Zur Sicherung seines Anspruchs auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist es für den Schuldner unbedingt erforderlich, dass er zum Schlusstermin erscheint, um dort Einwendungen gegen einen Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung geltend zu machen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



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Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht: Wird im Schlusstermin ein Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung auf unstreitige Tatsachen gestützt, so bedarf es der Glaubhaftmachung nicht. Einwendungen des Schuldners erst nach Abhaltung des Schlusstermins sind verspätet (BGH vom 05.02.2009, Az. IX ZB 185/08).
Sachverhalt Insolvenzrecht: Der Schuldner gab am 21.03.2002 die eidesstattliche Versicherung ab. Der Schuldner gab an einen geldwerten Vorteil von EUR 410,00 für Privatnutzung des Dienstfahrzeuges. Am 05.07.2004 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Vorstehende Angaben machte der Schuldner nicht. Am 26.07.2005 war Schlusstermin. Der Gläubiger beantragte Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Nr. 5 InsO wegen Verletzung der Auskunftspflicht.

Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden:

Die Glaubhaftmachung von Versagungsanträgen hat gemäß § 290 II InsO im Schlusstermin zu erfolgen. Die gilt nicht für unstreitige Tatsachen. Erstmals im Beschwerdeverfahren bestritt der Schuldner die fortdauernde Privatnutzung des Dienstfahrzeuges. Dies war zu spät. Der Schuldner hätte im Schlusstermin seine Einwendungen geltend machen müssen. Die hat er nicht getan.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden:

" Zur Sicherung seines Anspruchs auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist es für den Schuldner unbedingt erforderlich, dass er zum Schlusstermin erscheint, um dort Einwendungen gegen einen Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung geltend zu machen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

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