Vertrag gekündigt? Untergang vorprogrammiert!
Datum: Donnerstag, dem 25. Februar 2010
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Vom großen Unternehmen bis zur kleinen Privatperson; jeder Teilnehmer am Wirtschaftsleben hat dem juristischen Sprachgebrauch nach auch Schulden. Oftmals sind dies einfache Verbindlichkeiten bei einem Kreditkartenunternehmen, die nach der nächsten Fälligkeit abgebucht werden.
Von diesen einfachen Verbindlichkeiten sind aber hohe Ratenkredite oder gar Immobilienfinanzierungen zu unterscheiden. Viele Kreditnehmer fragen sich, was geschieht, wenn dieses Darlehensverhältnis gestört wird?
Der "Volksglaube" geht davon aus, jeder könne die Frage, ob eine Kündigung rechtmäßig oder rechtswidrig war, in einem Gerichtsverfahren feststellen lassen. Letzteres stimmt nur bedingt. Sicherlich besteht die Möglichkeit, hierum einen Gerichtsprozess zu führen. Dieses Verfahren dauert aber sehr lange, da es oftmals über mehrere Instanzen zu führen ist. Hierzu hat der Autor bereits einige Verfahren geführt. So hat z. B. das Oberlandesgericht Frankfurt ein Rücksichtnahmegebot zu Gunsten des Kunden angenommen. Außerdem muss die Bank die Zustellung eines Kündigungsschreibens in jedem Fall beweisen, wie ein durch den Autor geführtes Verfahren vor dem Landgericht Neuruppin zeigt.

OpenPr.de: Vom großen Unternehmen bis zur kleinen Privatperson; jeder Teilnehmer am Wirtschaftsleben hat dem juristischen Sprachgebrauch nach auch Schulden. Oftmals sind dies einfache Verbindlichkeiten bei einem Kreditkartenunternehmen, die nach der nächsten Fälligkeit abgebucht werden.
Von diesen einfachen Verbindlichkeiten sind aber hohe Ratenkredite oder gar Immobilienfinanzierungen zu unterscheiden. Viele Kreditnehmer fragen sich, was geschieht, wenn dieses Darlehensverhältnis gestört wird?
Der "Volksglaube" geht davon aus, jeder könne die Frage, ob eine Kündigung rechtmäßig oder rechtswidrig war, in einem Gerichtsverfahren feststellen lassen. Letzteres stimmt nur bedingt. Sicherlich besteht die Möglichkeit, hierum einen Gerichtsprozess zu führen. Dieses Verfahren dauert aber sehr lange, da es oftmals über mehrere Instanzen zu führen ist. Hierzu hat der Autor bereits einige Verfahren geführt. So hat z. B. das Oberlandesgericht Frankfurt ein Rücksichtnahmegebot zu Gunsten des Kunden angenommen. Außerdem muss die Bank die Zustellung eines Kündigungsschreibens in jedem Fall beweisen, wie ein durch den Autor geführtes Verfahren vor dem Landgericht Neuruppin zeigt.





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