Juristische Fallstricke bei der Betriebsratswahl 2010!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2010
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2010 wird in jedem deutschen Unternehmen ab fünf festangestellten Mitarbeitern die Arbeitnehmer-Interessenvertretung gewählt. „Rechtzeitig zur Vorbereitung und Durchführung einer rechtssicheren Betriebsratswahl 2010 veröffentlicht der Verlag Dr. Köster ein umfassendes Handbuch“, gibt Verleger Dr. Hans-Joachim Köster heute bekannt.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht das Recht auf die Wahl eines Betriebsrates vor, sofern die Arbeitnehmer dies wünschen, wobei die Durchführung der Betriebsratswahl dem Wahlvorstand obliegt. Die rechtlichen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der ergänzenden Wahlordnung enthalten jedoch zahlreiche Fallstricke, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen können. Die häufigsten Fragen in kleinen und mittelständischen Unternehmen sind, wer aktives und passives Wahlrecht ausüben darf, wie viele Mitglieder der Betriebsrat hat sowie welche Fristen und Formalien zu beachten sind. Viele Wahlvorstände machen dabei Fehler und eine rechtssichere Betriebsratswahl ist in deutschen Unternehmen die Ausnahme. „Nicht nur für gestandene Betriebsräte sondern auch für Juristen ist es eine schwierige Herausforderung, die gesetzlichen Vorgaben und Formalien für eine fehlerfreie und rechtssichere Betriebsratswahl umzusetzen“, erklärt der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Leipzig, Prof. Dr. Burkhard Boemke.

OpenPr.de: Zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2010 wird in jedem deutschen Unternehmen ab fünf festangestellten Mitarbeitern die Arbeitnehmer-Interessenvertretung gewählt. „Rechtzeitig zur Vorbereitung und Durchführung einer rechtssicheren Betriebsratswahl 2010 veröffentlicht der Verlag Dr. Köster ein umfassendes Handbuch“, gibt Verleger Dr. Hans-Joachim Köster heute bekannt.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht das Recht auf die Wahl eines Betriebsrates vor, sofern die Arbeitnehmer dies wünschen, wobei die Durchführung der Betriebsratswahl dem Wahlvorstand obliegt. Die rechtlichen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der ergänzenden Wahlordnung enthalten jedoch zahlreiche Fallstricke, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen können. Die häufigsten Fragen in kleinen und mittelständischen Unternehmen sind, wer aktives und passives Wahlrecht ausüben darf, wie viele Mitglieder der Betriebsrat hat sowie welche Fristen und Formalien zu beachten sind. Viele Wahlvorstände machen dabei Fehler und eine rechtssichere Betriebsratswahl ist in deutschen Unternehmen die Ausnahme. „Nicht nur für gestandene Betriebsräte sondern auch für Juristen ist es eine schwierige Herausforderung, die gesetzlichen Vorgaben und Formalien für eine fehlerfreie und rechtssichere Betriebsratswahl umzusetzen“, erklärt der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Leipzig, Prof. Dr. Burkhard Boemke.





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