Aktuelles zum Ordnungswidrigkeitenrecht!
Datum: Dienstag, dem 03. November 2009
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Eine weitreichende Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gab es vor 2 Monaten: Die Verwendung von ortsfesten Videosystemen zur Feststellung von Verkehrsverstößen ohne besondere gesetzliche Befugnis ist vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden.
Eine generelle Videoaufzeichnung des Verkehrs zur Ermittlung von Geschwindigkeits- oder Abstandssündern ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung verletzt das Recht der Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung.
Denn das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet dem Bürger beim Fehlen von Verdachtsmomenten selbst zu bestimmen ob und wenn ja in welchem Umfang er dem Staat Einblick in seine private Lebensführung geben möchte. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.09, Az.: 2 BvR 941/08).
Diese Grundlage dürfte bislang in allen Bundesländern fehlen.
Das Amtsgericht Lünen in NRW hat nun in einem Beschluss vom 14.10.2009 (16 OWi-225 Js 1519/09) den Betroffenen eines solchen Messverfahrens freigesprochen.

OpenPr.de: Eine weitreichende Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gab es vor 2 Monaten: Die Verwendung von ortsfesten Videosystemen zur Feststellung von Verkehrsverstößen ohne besondere gesetzliche Befugnis ist vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden.
Eine generelle Videoaufzeichnung des Verkehrs zur Ermittlung von Geschwindigkeits- oder Abstandssündern ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung verletzt das Recht der Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung.
Denn das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet dem Bürger beim Fehlen von Verdachtsmomenten selbst zu bestimmen ob und wenn ja in welchem Umfang er dem Staat Einblick in seine private Lebensführung geben möchte. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.09, Az.: 2 BvR 941/08).
Diese Grundlage dürfte bislang in allen Bundesländern fehlen.
Das Amtsgericht Lünen in NRW hat nun in einem Beschluss vom 14.10.2009 (16 OWi-225 Js 1519/09) den Betroffenen eines solchen Messverfahrens freigesprochen.





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