Liberalisierung des Werberechts: Mehr Spielraum auch für Kliniken!
Datum: Donnerstag, dem 22. Oktober 2009
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Der Wettbewerb im Gesundheitssektor macht längst nicht mehr vor Kliniken halt. Öffentlichkeitswerbung von Krankenhäusern ? sei es in Printmedien, sei es im Internet ? wird daher immer wichtiger. Als rechtliche Klippe manch spannender Werbemaßnahme erweist sich dabei allerdings das strenge Heilmittelwerbegesetz, das keineswegs nur für Arzneimittel gilt, sondern durchaus auch bei der Eigenwerbung von Kliniken zu beachten ist.
Das Heilmittelwerberecht ist allerdings in Bewegung geraten, denn in den vergangenen Jahren haben deutsche und europäische Gerichte manch vormals unumstößliches Werbeverbot ins Wanken gebracht. Eine der wichtigsten Entscheidungen betraf dabei gerade einen Fall der Krankenhauswerbung: Ein städtisches Klinikum warb in Zeitungsbeilagen und in seinem Internetauftritt unter anderem mit der Abbildung von Ärzten in der typischen weißen Berufskleidung, zum Teil bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Solche Werbemaßnahmen stellen einen klaren Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar, wonach es verboten ist, außerhalb der Fachkreise für Behandlungen mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe zu werben.

OpenPr.de: Der Wettbewerb im Gesundheitssektor macht längst nicht mehr vor Kliniken halt. Öffentlichkeitswerbung von Krankenhäusern ? sei es in Printmedien, sei es im Internet ? wird daher immer wichtiger. Als rechtliche Klippe manch spannender Werbemaßnahme erweist sich dabei allerdings das strenge Heilmittelwerbegesetz, das keineswegs nur für Arzneimittel gilt, sondern durchaus auch bei der Eigenwerbung von Kliniken zu beachten ist.
Das Heilmittelwerberecht ist allerdings in Bewegung geraten, denn in den vergangenen Jahren haben deutsche und europäische Gerichte manch vormals unumstößliches Werbeverbot ins Wanken gebracht. Eine der wichtigsten Entscheidungen betraf dabei gerade einen Fall der Krankenhauswerbung: Ein städtisches Klinikum warb in Zeitungsbeilagen und in seinem Internetauftritt unter anderem mit der Abbildung von Ärzten in der typischen weißen Berufskleidung, zum Teil bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Solche Werbemaßnahmen stellen einen klaren Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar, wonach es verboten ist, außerhalb der Fachkreise für Behandlungen mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe zu werben.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=211