Karriereaus durch Ermittlungsverfahren der Polizei wegen Sozialbetrug (§ 263 StGB)?
Datum: Dienstag, dem 22. September 2009 Thema: Recht-Tipps
OpenPr.de: "Schummler" und unehrliche Studenten leben gefährlich! Plötzlich und unerwartet kann die akademische Karriere, auf die man jahrelang hingearbeitet hat, zu Ende sein, bevor sie erst richtig begonnen hat. Wer bspw. BAföG beantragt und nicht sein ganzes Vermögen bei der Antragstellung angibt, muss unter Umständen nicht nur die zu Unrecht empfangenen Leistungen zurückbezahlen, sondern sieht sich zusätzlich auch noch mit einem Strafverfahren wegen Betrugs nach §263 des Strafgesetzbuches (StGB) konfrontiert. Insbesondere Jurastudenten, angehende Lehrer aber auch angehende Ärzte und andere Akademiker bleiben mit einem Vorstrafeneintrag auf dem gegenwärtigen knallharten Arbeitsmarkt nicht selten chancenlos.
Gerade in den Zeiten der gegenwärtigen Wirtschaftkrise sind in Fachkreisen ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug bzw. Sozialbetrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten.
OpenPr.de: "Schummler" und unehrliche Studenten leben gefährlich! Plötzlich und unerwartet kann die akademische Karriere, auf die man jahrelang hingearbeitet hat, zu Ende sein, bevor sie erst richtig begonnen hat. Wer bspw. BAföG beantragt und nicht sein ganzes Vermögen bei der Antragstellung angibt, muss unter Umständen nicht nur die zu Unrecht empfangenen Leistungen zurückbezahlen, sondern sieht sich zusätzlich auch noch mit einem Strafverfahren wegen Betrugs nach §263 des Strafgesetzbuches (StGB) konfrontiert. Insbesondere Jurastudenten, angehende Lehrer aber auch angehende Ärzte und andere Akademiker bleiben mit einem Vorstrafeneintrag auf dem gegenwärtigen knallharten Arbeitsmarkt nicht selten chancenlos.
Gerade in den Zeiten der gegenwärtigen Wirtschaftkrise sind in Fachkreisen ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug bzw. Sozialbetrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten.
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