Rückkehr in Steuerehrlichkeit durch strafbefreiende Selbstanzeige
Datum: Mittwoch, dem 07. November 2018
Thema: Recht-Infos


Rückkehr in Steuerehrlichkeit durch strafbefreiende Selbstanzeige

Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist kontinuierlich rückläufig. Dennoch wird die Selbstanzeige nach wie vor genutzt, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

In diesem Jahr fand zum zweiten Mal der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten (AIA) statt, an dem sich rund 100 Länder beteiligt haben. Erstmalig war beispielsweise auch die Schweiz dabei. Dort sind vor dem Stichtag 1. Oktober noch tausende Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen, um gerade noch rechtzeitig hohe Geldbußen wegen Steuerhinterziehung abzuwenden. Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gibt es auch nach wie vor in Deutschland. Sie ist alternativlos, wenn es darum geht, in die Steuerlegalität zurückzukehren, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wird, ist durch den automatischen Informationsaustausch noch einmal deutlich gestiegen. Diverse ehemalige Steueroasen beteiligen sich an dem Austausch und haben das Bankgeheimnis damit praktisch zu den Akten gelegt. Steuersünder können zwar noch eine Selbstanzeige stellen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Das bedeutet, die Steuerhinterziehung darf noch nicht von den Behörden entdeckt worden sein.

Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Für die Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen gestellt werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend gewürdigt werden. Eine Lösung von der Stange gibt es nicht. Schon kleine Fehler bei der Selbstanzeige können dazu führen, dass sie fehlschlägt und nicht mehr strafbefreiend wirken kann.

Damit das nicht passiert, sollte bei einer Selbstanzeige auf die kompetente Unterstützung von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten vertraut werden. Sie können jeden Fall diskret und detailliert bearbeiten. Sie wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
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Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist kontinuierlich rückläufig. Dennoch wird die Selbstanzeige nach wie vor genutzt, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

In diesem Jahr fand zum zweiten Mal der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten (AIA) statt, an dem sich rund 100 Länder beteiligt haben. Erstmalig war beispielsweise auch die Schweiz dabei. Dort sind vor dem Stichtag 1. Oktober noch tausende Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen, um gerade noch rechtzeitig hohe Geldbußen wegen Steuerhinterziehung abzuwenden. Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gibt es auch nach wie vor in Deutschland. Sie ist alternativlos, wenn es darum geht, in die Steuerlegalität zurückzukehren, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wird, ist durch den automatischen Informationsaustausch noch einmal deutlich gestiegen. Diverse ehemalige Steueroasen beteiligen sich an dem Austausch und haben das Bankgeheimnis damit praktisch zu den Akten gelegt. Steuersünder können zwar noch eine Selbstanzeige stellen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Das bedeutet, die Steuerhinterziehung darf noch nicht von den Behörden entdeckt worden sein.

Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Für die Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen gestellt werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend gewürdigt werden. Eine Lösung von der Stange gibt es nicht. Schon kleine Fehler bei der Selbstanzeige können dazu führen, dass sie fehlschlägt und nicht mehr strafbefreiend wirken kann.

Damit das nicht passiert, sollte bei einer Selbstanzeige auf die kompetente Unterstützung von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten vertraut werden. Sie können jeden Fall diskret und detailliert bearbeiten. Sie wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.

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