Entscheidung des EuGH zur Kündigung wegen Krankheit
Datum: Montag, dem 03. September 2018
Thema: Recht-Infos


Bei Arbeitnehmern mit einer Behinderung ist jetzt immer auch eine Diskriminierung zu prüfen

Der europäische Gerichtshof hat eine wichtige Grundlagenentscheidung gefällt (Urteil vom 18.Januar 2018, C-270/16). Es geht um die Frage, ob bei einer krankheitsbedingten Kündigung gegenüber einem behinderten Mitarbeiter höhere Anforderungen anzulegen sind. Arbeitnehmer mit einer Behinderung haben oft ein erhöhtes Risiko zu erkranken. Bei häufigen krankheitsbedingten Ausfallzeiten können Arbeitgeber kündigen. Inwieweit geht hier der Grundsatz der Gleichbehandlung?

In dem konkreten Fall war der Mitarbeiter als Gebäudereiniger angestellt. Aufgrund Übergewichtes wurde der Mitarbeiter als behindert eingestuft. Aufgrund des Übergewichts kam es zu häufigen Ausfallzeiten. Dem Mitarbeiter wurde gekündigt und der Mitarbeiter erhob eine Kündigungsschutzklage. In der Kündigungsschutzklage berief er sich darauf, dass die Fehlzeiten auf der Behinderung basieren.

Trotz grundsätzlich bestehender spanischer Kündigungserlaubnis, so der EuGH, könne eine Diskriminierung vorliegen. Es muss gefragt werden, welcher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Behinderung besteht. Der europäische Gerichtshof schreibt hier eine umfangreiche Interessenabwägung vor.

Für das deutsche Arbeitsrecht bedeutet dies, dass zukünftig bei Behinderungen, dies umfast auch den Behinderungsbegriff nach europäischem Recht, immer zu prüfen ist, ob eine krankheitsbedingte Kündigung nicht auch diskriminierend sein kann. Die Folge wäre eine Unwirksamkeit.

Autor: Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter
Mudter & Collegen ist eine ausschließlich auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei. Die renommierte Kanzlei vertritt von Frankfurt aus bundesweit Arbeitgeber und Führungskräfte.
Mudter & Collegen
Robert Mudter
Schmalkaldenerstr. 6
65929 Frankfurt
mudter@googlemail.com
069 13377308
http://www.kanzlei-mudter.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Bei Arbeitnehmern mit einer Behinderung ist jetzt immer auch eine Diskriminierung zu prüfen

Der europäische Gerichtshof hat eine wichtige Grundlagenentscheidung gefällt (Urteil vom 18.Januar 2018, C-270/16). Es geht um die Frage, ob bei einer krankheitsbedingten Kündigung gegenüber einem behinderten Mitarbeiter höhere Anforderungen anzulegen sind. Arbeitnehmer mit einer Behinderung haben oft ein erhöhtes Risiko zu erkranken. Bei häufigen krankheitsbedingten Ausfallzeiten können Arbeitgeber kündigen. Inwieweit geht hier der Grundsatz der Gleichbehandlung?

In dem konkreten Fall war der Mitarbeiter als Gebäudereiniger angestellt. Aufgrund Übergewichtes wurde der Mitarbeiter als behindert eingestuft. Aufgrund des Übergewichts kam es zu häufigen Ausfallzeiten. Dem Mitarbeiter wurde gekündigt und der Mitarbeiter erhob eine Kündigungsschutzklage. In der Kündigungsschutzklage berief er sich darauf, dass die Fehlzeiten auf der Behinderung basieren.

Trotz grundsätzlich bestehender spanischer Kündigungserlaubnis, so der EuGH, könne eine Diskriminierung vorliegen. Es muss gefragt werden, welcher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Behinderung besteht. Der europäische Gerichtshof schreibt hier eine umfangreiche Interessenabwägung vor.

Für das deutsche Arbeitsrecht bedeutet dies, dass zukünftig bei Behinderungen, dies umfast auch den Behinderungsbegriff nach europäischem Recht, immer zu prüfen ist, ob eine krankheitsbedingte Kündigung nicht auch diskriminierend sein kann. Die Folge wäre eine Unwirksamkeit.

Autor: Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter
Mudter & Collegen ist eine ausschließlich auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei. Die renommierte Kanzlei vertritt von Frankfurt aus bundesweit Arbeitgeber und Führungskräfte.
Mudter & Collegen
Robert Mudter
Schmalkaldenerstr. 6
65929 Frankfurt
mudter@googlemail.com
069 13377308
http://www.kanzlei-mudter.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!






Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=10698