Software Lösung für EU-DSGVO
Datum: Montag, dem 03. September 2018
Thema: Recht-Infos


Wie es einfacher wird

Seit dem Stichtag der Umsetzung der EU-DSGVO werden verschärfte Sanktionen bei Verstößen verhängt. Unternehmensweite Transparenz und vielfältige IT-Anpassungen sind nötig. Eine neue IT-Lösung aus Eschborn macht es möglich.

Unternehmensinhaber fragen sich in diesen Wochen und Tagen:

-Wie werden bei uns personenbezogene Daten technisch erfasst, verarbeitet und gespeichert?

-Was alles zählt zu den personenbezogenen Daten?

-Wo in unseren Anwendungen und Systemen befinden sich welche Daten wann in welchem Format?

-Wie sollte die Löschung in allen beteiligten Systemen nachweisbar erfolgen?

-Wenn es Kontrollen durch Aufsichtsbehörden gibt, wie können wir dokumentieren, dass wir personenbezogene Daten nach Art. 17 EU DSGVO ("Recht auf Löschung") gelöscht haben?

Zentral steuernde Software für Umsetzung der EU-DSGVO unverzichtbar.

Unüberschaubar viele Anwendungssysteme enthalten und verarbeiten in Unternehmen personenbezogene Daten: ERP-Systeme, Buchhaltung, HR-System, CRM-System, DMS, Kampagnen-System usw. Kein Unternehmen wird wegen der EU-DSGVO eine eigene Abteilung für manuelle Datensuche, Datenlöschung und Dokumentation einrichten. Dennoch bestehen bestimmte Pflichten. Am einfachsten werden diese mit einer zentralen Software erfüllt werden, die alle Vorgänge der Aufbewahrung, der Anonymisierung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten steuert und dokumentiert. Nur so lassen sich bei einem Audit alle Datenereignisse vollständig und über Systemgrenzen hinweg darstellen und dokumentieren.

Erste IT-Lösung aus Eschborn zur rechtssicheren Umsetzung von Artikel 17 der EU-DSGVO:

Artikel 17 der EU-DSGVO regelt die Löschpflichten (Recht auf Vergessen werden). Das System CDMS erledigt für Unternehmen die Steuerung und Überwachung der Löschpflichten nach Artikel 17. Alle notwendigen Informationen werden im zentralen Repository von CDMS gesammelt und verarbeitet. Jederzeit behördentauglich aufrufbar:

-Einhaltung von Vorschriften der EU-DSGVO

-Überwachung von Löschaufträgen / Löschfristen wie Legal Hold

-Vollständige Datentransparenz

-Dokumentations- und Nachweispflicht

-Hohe Produktivität und Verfügbarkeit

-Auditkonform durch enthaltenes Kontrollsystem

-Betriebs- und Prozesssicherheit

-Maximale Flexibilität
Die impetus Unternehmensberatung GmbH ist ein fortschrittliches und innovatives Systemhaus mit Sitz in Eschborn. Wir haben uns seit 28 Jahren auf dem Markt etabliert und zeichnen uns mit erfolgreichen Lösungen für führende Großunternehmen und der großen deutschen wie auch internationalen Privatbanken aus.
impetus Unternehmensberatung GmbH
Aylin Yildirim
Mergenthalerallee 77
65760 Eschborn
mail@impetus.biz
069713749991
http://www.impetus.biz

(Weitere interessante Software News & Software Infos & Software Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Wie es einfacher wird

Seit dem Stichtag der Umsetzung der EU-DSGVO werden verschärfte Sanktionen bei Verstößen verhängt. Unternehmensweite Transparenz und vielfältige IT-Anpassungen sind nötig. Eine neue IT-Lösung aus Eschborn macht es möglich.

Unternehmensinhaber fragen sich in diesen Wochen und Tagen:

-Wie werden bei uns personenbezogene Daten technisch erfasst, verarbeitet und gespeichert?

-Was alles zählt zu den personenbezogenen Daten?

-Wo in unseren Anwendungen und Systemen befinden sich welche Daten wann in welchem Format?

-Wie sollte die Löschung in allen beteiligten Systemen nachweisbar erfolgen?

-Wenn es Kontrollen durch Aufsichtsbehörden gibt, wie können wir dokumentieren, dass wir personenbezogene Daten nach Art. 17 EU DSGVO ("Recht auf Löschung") gelöscht haben?

Zentral steuernde Software für Umsetzung der EU-DSGVO unverzichtbar.

Unüberschaubar viele Anwendungssysteme enthalten und verarbeiten in Unternehmen personenbezogene Daten: ERP-Systeme, Buchhaltung, HR-System, CRM-System, DMS, Kampagnen-System usw. Kein Unternehmen wird wegen der EU-DSGVO eine eigene Abteilung für manuelle Datensuche, Datenlöschung und Dokumentation einrichten. Dennoch bestehen bestimmte Pflichten. Am einfachsten werden diese mit einer zentralen Software erfüllt werden, die alle Vorgänge der Aufbewahrung, der Anonymisierung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten steuert und dokumentiert. Nur so lassen sich bei einem Audit alle Datenereignisse vollständig und über Systemgrenzen hinweg darstellen und dokumentieren.

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Artikel 17 der EU-DSGVO regelt die Löschpflichten (Recht auf Vergessen werden). Das System CDMS erledigt für Unternehmen die Steuerung und Überwachung der Löschpflichten nach Artikel 17. Alle notwendigen Informationen werden im zentralen Repository von CDMS gesammelt und verarbeitet. Jederzeit behördentauglich aufrufbar:

-Einhaltung von Vorschriften der EU-DSGVO

-Überwachung von Löschaufträgen / Löschfristen wie Legal Hold

-Vollständige Datentransparenz

-Dokumentations- und Nachweispflicht

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-Auditkonform durch enthaltenes Kontrollsystem

-Betriebs- und Prozesssicherheit

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