Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Aachen
Datum: Freitag, dem 18. Mai 2018
Thema: Recht-Infos


Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungsbranche durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Landgericht Aachen vom 05.04.2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Probleme nach arthroskopischer Resektion des Außenmeniskus, LG Aachen, Az.: 11 O 136/16

Chronologie:

Die Klägerin befand sich aufgrund einer Schmerzsymptomatik im linken Knie in Behandlung bei der Beklagten. Diagnostiziert wurden ein Korbhenkelriss des Außenmeniskus, ein Kniegelenkserguss und eine Pan-Chondropathie, eingehend mit femoropatellarer Instabilität. Nach Vornahme der Arthroskopie traten erhebliche Beschwerden ein. Diese dauerte anstatt der avisierten 45 Minuten insgesamt 250 Minuten. Sodann verblieb die Patientin vier Tage in stationärer Behandlung. Der Beklagten werden Behandlungs- und Aufklärungsfehler vorgeworfen.

Verfahren:

Das Landgericht Aachen hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. Kritisch zu hinterfragen war insbesondere die intraartikuläre Applikation von Lokalanästhetika. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich vorgeschlagen, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Auch in diesem Fall wird wieder deutlich, dass die Gebiete der Orthopädie in der Arzthaftung besonders haftungsträchtig sind. Fehlgeschlagene Knie- und Hüftoperationen stellen statistisch gesehen die meisten Fälle dar, in denen es zu Komplikationen kommen kann. Fraglich ist in solchen Fällen immer, welche konkreten Schäden aufgrund einer nicht lege artis Behandlung eingetreten sind, meinen die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki und Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

(Weitere interessante Italien News, Italien Infos & Italien Tipps gibt es hier.)

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Probleme nach arthroskopischer Resektion des Außenmeniskus, LG Aachen, Az.: 11 O 136/16

Chronologie:

Die Klägerin befand sich aufgrund einer Schmerzsymptomatik im linken Knie in Behandlung bei der Beklagten. Diagnostiziert wurden ein Korbhenkelriss des Außenmeniskus, ein Kniegelenkserguss und eine Pan-Chondropathie, eingehend mit femoropatellarer Instabilität. Nach Vornahme der Arthroskopie traten erhebliche Beschwerden ein. Diese dauerte anstatt der avisierten 45 Minuten insgesamt 250 Minuten. Sodann verblieb die Patientin vier Tage in stationärer Behandlung. Der Beklagten werden Behandlungs- und Aufklärungsfehler vorgeworfen.

Verfahren:

Das Landgericht Aachen hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. Kritisch zu hinterfragen war insbesondere die intraartikuläre Applikation von Lokalanästhetika. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich vorgeschlagen, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Auch in diesem Fall wird wieder deutlich, dass die Gebiete der Orthopädie in der Arzthaftung besonders haftungsträchtig sind. Fehlgeschlagene Knie- und Hüftoperationen stellen statistisch gesehen die meisten Fälle dar, in denen es zu Komplikationen kommen kann. Fraglich ist in solchen Fällen immer, welche konkreten Schäden aufgrund einer nicht lege artis Behandlung eingetreten sind, meinen die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki und Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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