Peter Biesenbach (CDU), NRW-Justizminister, lehnt eine volle Entkriminalisierung der Unfallflucht ab: Wenn der Verursacher flüchtet, bleibt der Geschädigte ohne Vollkaskoversicherung auf seinen Kosten sitz
Datum: Freitag, dem 26. Januar 2018
Thema: Recht-News


Peter Biesenbach zur Entkriminalisierung der Unfallflucht:

Düsseldorf (ots) - Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) lehnt eine vollständige Entkriminalisierung der Unfallflucht ab.

"Oftmals gehen die Unfallschäden in den Bereich mehrerer tausend Euro. Diesen Schaden muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen. Wenn der Verursacher aber flüchtig ist, bleibt der Geschädigte ohne Vollkaskoversicherung auf seinen Kosten sitzen", sagte Biesenbach der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).

Allerdings sei er durchaus gesprächsbereit, von einer Bestrafung abzusehen, wenn der Unfallverursacher sich zeitnah selbst stelle.

"Aber wer aus Gleichgültigkeit gegenüber dem Eigentum anderer flieht, den halte ich für nicht geeignet, weiter am Straßenverkehr teilzunehmen. Dem will ich auch zukünftig den Führerschein wegnehmen können", sagte Biesenbach.

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

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Unfallflucht: Kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!
(Youtube-Video, marktcheck, Standard-YouTube-Lizenz, 05.09.2017):

Zitat: "Fahrerflucht: Zurück bleiben Betroffene mit finanziellen Schäden und Wut auf den Täter.

Wie verhält man sich richtig als Unfallverursacher und wie als Geschädigter?"




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/30621/3850028, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Peter Biesenbach zur Entkriminalisierung der Unfallflucht:

Düsseldorf (ots) - Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) lehnt eine vollständige Entkriminalisierung der Unfallflucht ab.

"Oftmals gehen die Unfallschäden in den Bereich mehrerer tausend Euro. Diesen Schaden muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen. Wenn der Verursacher aber flüchtig ist, bleibt der Geschädigte ohne Vollkaskoversicherung auf seinen Kosten sitzen", sagte Biesenbach der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).

Allerdings sei er durchaus gesprächsbereit, von einer Bestrafung abzusehen, wenn der Unfallverursacher sich zeitnah selbst stelle.

"Aber wer aus Gleichgültigkeit gegenüber dem Eigentum anderer flieht, den halte ich für nicht geeignet, weiter am Straßenverkehr teilzunehmen. Dem will ich auch zukünftig den Führerschein wegnehmen können", sagte Biesenbach.

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Unfallflucht: Kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!
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