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Recht(s) - Seite - News ! Kündigung des Arbeitnehmers aufgrund von Lohnpfändung zulässig?

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 08. Dezember 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
RechtsPortal-24/7.de - Recht & Juristisches |
PR-Gateway: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Bei der Pfändung des Gehalts eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber es mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand zu tun. Dadurch können ihm in der Personalabteilung rasch zusätzliche Kosten entstehen. Berechtigt das den Arbeitgeber aber auch zu einer Kündigung?

Erste Lohnpfändung berechtigt nicht zur Kündigung

Die erste Lohnpfändung stellt jedenfalls noch keinen Kündigungsgrund dar, so das Landesarbeitsgericht Hamm: Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schon wegen einer einzigen Lohnpfändung kündigen, selbst wenn sie schuldhaft ausgelöst worden ist. Vielmehr ist für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung im allgemeinen Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer durch mindestens zwei Lohnpfändungen innerhalb eines nicht zu langen Zeitraums eine nicht unerhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung des Arbeitgebers verursacht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hierauf hingewiesen und ermahnt hat, eine weitere Pfändungsmaßnahme zu vermeiden und dass in Bezug auf den Arbeitnehmer vor Ablauf geraumer Zeit eine weitere Lohnpfändung erfolgt, sofern diese nicht einer unverschuldeten Notlage des Arbeitnehmers entspringt (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 21. September 1977 - 2 Sa 1122/77 -, juris).

Wiederholte und verschuldete Lohnpfändung kann Kündigungsgrund sein

Kommt es wiederholt zu Lohnpfändungen und hat der Arbeitnehmer das auch zu verschulden, droht allerdings eine Kündigung. Dazu hat sich das Bundesarbeitsgericht geäußert: Die nicht durch eine Notlage verursachte Verschuldung eines in einer Vertrauensstellung beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn sie in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führt und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich noch längere Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben wird (BAG, Urteil vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 188/92 -, juris).

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer

Lohnpfändungen sind riskant für das Arbeitsverhältnis und sollten vermieden werden. Wer finanziell in eine brenzlige Lage gerät, sollte sich möglichst von Anfang an professionelle Hilfe suchen, also z. B. durch einen Schuldenberater die Ordnung der finanziellen Verhältnisse begleiten lassen. Eine Kündigung droht besonders dann, wenn sich die Lohnpfändungen häufen. Doch auch in diesem Fall sollte man eine Kündigung nicht einfach ungeprüft akzeptieren. Viele Arbeitsverträge sehen ausdrückliche Regelungen für eine Lohnpfändung vor (zum Beispiel Bearbeitungsgebühren). In diesen Fällen ist eine Kündigung unzulässig, da die Sanktion ja bereits vertraglich vereinbart wurde.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber

Wer kündigen möchte, sollte vorher rechtlichen Rat einholen. Oftmals wird man vor einer Kündigung zunächst eine wirksame Abmahnung aussprechen müssen. Außerdem kommt es immer auch auf die Frage des Verschuldens des Arbeitnehmers an. Dies nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Ein Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer in einer Notsituation auf die Straße setzt, macht sich regelmäßig auch bei der übrigen Belegschaft nicht gerade beliebt.

Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsfällen

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen und im Zusammenhang mit geplanten oder durchgeführten Freistellungen von der Erbringung der Arbeitsleistung. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigung oder einer Kündigungsschutzklage. Hierbei können Sie auch die Kosten bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu der zu erwartenden Abfindung besprechen. Sie können sich von Fachanwalt Bredereck außerdem eine Strategie zur optimalen Verteidigung ihrer Rechtsposition skizzieren lassen.

Wer wir sind: Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuch "Arbeitsrecht" der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal "Fernsehanwalt" werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.

09.11.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
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Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
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10405 Berlin
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http://www.recht-bw.de

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Bei der Pfändung des Gehalts eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber es mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand zu tun. Dadurch können ihm in der Personalabteilung rasch zusätzliche Kosten entstehen. Berechtigt das den Arbeitgeber aber auch zu einer Kündigung?

Erste Lohnpfändung berechtigt nicht zur Kündigung

Die erste Lohnpfändung stellt jedenfalls noch keinen Kündigungsgrund dar, so das Landesarbeitsgericht Hamm: Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schon wegen einer einzigen Lohnpfändung kündigen, selbst wenn sie schuldhaft ausgelöst worden ist. Vielmehr ist für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung im allgemeinen Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer durch mindestens zwei Lohnpfändungen innerhalb eines nicht zu langen Zeitraums eine nicht unerhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung des Arbeitgebers verursacht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hierauf hingewiesen und ermahnt hat, eine weitere Pfändungsmaßnahme zu vermeiden und dass in Bezug auf den Arbeitnehmer vor Ablauf geraumer Zeit eine weitere Lohnpfändung erfolgt, sofern diese nicht einer unverschuldeten Notlage des Arbeitnehmers entspringt (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 21. September 1977 - 2 Sa 1122/77 -, juris).

Wiederholte und verschuldete Lohnpfändung kann Kündigungsgrund sein

Kommt es wiederholt zu Lohnpfändungen und hat der Arbeitnehmer das auch zu verschulden, droht allerdings eine Kündigung. Dazu hat sich das Bundesarbeitsgericht geäußert: Die nicht durch eine Notlage verursachte Verschuldung eines in einer Vertrauensstellung beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn sie in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führt und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich noch längere Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben wird (BAG, Urteil vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 188/92 -, juris).

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer

Lohnpfändungen sind riskant für das Arbeitsverhältnis und sollten vermieden werden. Wer finanziell in eine brenzlige Lage gerät, sollte sich möglichst von Anfang an professionelle Hilfe suchen, also z. B. durch einen Schuldenberater die Ordnung der finanziellen Verhältnisse begleiten lassen. Eine Kündigung droht besonders dann, wenn sich die Lohnpfändungen häufen. Doch auch in diesem Fall sollte man eine Kündigung nicht einfach ungeprüft akzeptieren. Viele Arbeitsverträge sehen ausdrückliche Regelungen für eine Lohnpfändung vor (zum Beispiel Bearbeitungsgebühren). In diesen Fällen ist eine Kündigung unzulässig, da die Sanktion ja bereits vertraglich vereinbart wurde.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber

Wer kündigen möchte, sollte vorher rechtlichen Rat einholen. Oftmals wird man vor einer Kündigung zunächst eine wirksame Abmahnung aussprechen müssen. Außerdem kommt es immer auch auf die Frage des Verschuldens des Arbeitnehmers an. Dies nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Ein Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer in einer Notsituation auf die Straße setzt, macht sich regelmäßig auch bei der übrigen Belegschaft nicht gerade beliebt.

Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsfällen

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen und im Zusammenhang mit geplanten oder durchgeführten Freistellungen von der Erbringung der Arbeitsleistung. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigung oder einer Kündigungsschutzklage. Hierbei können Sie auch die Kosten bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu der zu erwartenden Abfindung besprechen. Sie können sich von Fachanwalt Bredereck außerdem eine Strategie zur optimalen Verteidigung ihrer Rechtsposition skizzieren lassen.

Wer wir sind: Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuch "Arbeitsrecht" der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal "Fernsehanwalt" werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.

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