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Recht(s) - Seite - News ! Zivilrecht: Gesellschafterversammlung V+ Fonds: München 03.06.2016

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 09. Juni 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
PR-Gateway: V+ Venture Plus Fonds: Röhlke Rechtsanwälte mit dem Bericht von den Gesellschafterversammlungen

V+ Wahrheiten und Fragen - Ethik Kodex, hoffnungsvoller Neustart oder Zeit für einen Schlussstrich?

So hatte sie sich das nicht vorgestellt: Gutes tun wollte sie mit ihrem Geld, ethisch korrekt investieren und Firmen unterstützen, die zum Wohle der Menschheit arbeiten. Geld sollte einen Sinn haben. Die Firma, der sie ihr Geld anvertraute, hatte sogar einen Ethik-Kodex. Und jetzt das: ihre Gelder wurden zu einem Großteil vernichtet, ihr Anteil an der Gesellschaft ist nur noch einen Bruchteil wert. Um das Geld der Anleger zu retten, will die neue Verwaltung sogar in Dienstleistungen für Öl- und Gasförderungen investieren. Ein Schock für die Anlegerin der V+ Beteiligungsfonds GmbH & Co Fonds 2 KG (V+2).

Röhlke Rechtsanwälte stellen fest, dass auf den Versammlungen pro Fonds nur ca. 100-250 Anleger persönlich anwesend waren, also nur 5 % der Anleger der Fonds. Es war nach Empfinden des anwesenden Beobachters Rechtsanwalt Röhlke eine deutliche Skepsis gegenüber den Zukunftsplänen der Fonds zu spüren. Diesen Eindruck können die erfahrenen Rechtsanwälte aus Hunderten von Gesprächen mit vertretenen Mandanten bestätigen. Nach der Veranstaltung wird deutlich, dass die meisten Mandanten das Engagement bei den V+-Fonds schnellstmöglich beenden möchten.

V+ Gesellschafterversammlung: Vermögensverwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG setzt Zeichen auf Transparenz

Mit diesen und anderen unangenehmen Wahrheiten sahen sich viele Investoren der V+ Fonds 1-3 am 03.06.2016 konfrontiert. Im Ramada Hotel am Münchener Messegelände fand die Gesellschafterversammlungen der drei Fonds für das Jahr 2014 statt, erstmals unter der Leitung der neuen Vermögensverwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG. Erstmals fand auch eine transparente Präsenzveranstaltung statt. Gesellschafterversammlungen der V+-Fonds sind sonst als Abstimmung im schriftlichen Verfahren üblich. RÖHLKE Rechtsanwälte aus Berlin haben die Versammlungen besucht. Die Geschäftsleitung bot dabei die Möglichkeit, direkte und auch unangenehme Fragen zu stellen.

Viele Fragen und besorgte Anleger: V+ Jahresabschlüsse - Neubewertung durch die XOLARIS - Marktwert

Das große Thema der Versammlungen war durch die Einladungen und die bereits vorab auf bundesanzeiger.de veröffentlichten Jahresabschlüsse vorgezeichnet. Durch die von der XOLARIS vorgenommen Neubewertung der Investitionen der V+-Fonds und der erstmaligen Mitteilung ihres aktuellen Marktwertes stellten sich die Bilanzen als Desaster dar. Mit dieser Wortwahl eröffnete der XOLARIS Vorstand die Veranstaltung.

Röhlke Rechtsanwälte beobachteten, dass vielen Anlegern dadurch erstmals klar wurden, welch riskantes Engagement die Beteiligung an einem Private Equity - Fonds ist. Bemängelt wurde aber auch im Rahmen der Aussprache das Verhalten der Vermittler, die in den letzten Jahren vielfach alle Aktivitäten der V+-Fonds schöngeredet hätten und die Anleger auf angeblich unmittelbar bevorstehende, sehr lukrative Firmenverkäufe, sogenannte Exits, verwiesen hätten.

Zwei solcher Exits stelle der Vorstand vor:

-Bei einem Verkauf der Anteile an einer Firma, der noch von der Vorgängerverwaltung Metapriori GmbH vorgenommen wurde, habe die V+2 zwar bei einem Einstandspreis von 750.000,00 EUR einen Erlös von 1,1 Mio EUR vereinnahmt, jedoch noch Rabatte gewährt, Kosten zu tragen und Gewinnbeteiligungen zu zahlen gehabt, so dass am Ende ein Gewinn von nur 182.000,00 EUR verblieb.

-Der aufgrund eines nicht überzeugenden Geschäftsmodells und schlechter Zahlen des Zielunternehmens erforderliche Verkauf eines anderen Unternehmens brachte dagegen einen Verlust von 670.000,00 EUR. Es wurden damit unter dem Strich erhebliche Verluste für die Anleger realisiert, die auch kein Vermittler mehr schönreden konnte.

"Die Durchhalteparolen der Vermittler aus der Vergangenheit haben, wie die neue Geschäftsführung durch die erfreulich offene Darstellung der Misswirtschaft der vergangenen Jahre offenlegt, mit der Realität nichts zu tun gehabt. Ein Beteiligungsjackpot wie Google oder Facebook ist nach Angabe der Verwalterin ebenfalls nicht in Sicht, so dass das Verhalten der Berater und Vermittler wohl nur vor dem Hintergrund der Vertriebsverträge gesehen werden kann. Uns vorliegende Vereinbarungen sehen eine umfassende Zahlungs- und Freistellungspflicht der Vermittler gegenüber dem Hauptvertrieb vor, was sicherlich einen Anreiz setzt, den Anleger so lang wie möglich ruhig zu stellen. Das kann für Anleger gefährlich werden: Schadensersatzansprüche früher Anleger der V+1 drohen in Kürze zu verjähren", meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der viele Anleger der V+-Fonds vertritt und die Darstellung der Geschäftsberichte schon seit Jahren kritisiert hat.

Schuld und Verantwortung - Warum ist die Kritik von Seiten der Anleger berechtigt?

Der Jurist sieht seine Kritik bestätigt, auch wenn die XOLARIS für die Sünden der Vergangenheit keine Verantwortung trägt und sogar offen ein weiteres schwieriges Thema auf den Versammlungen ansprach. Es geht dabei um eine von den V+Gesellschaften erworbene Anleihe bei der M1 Factoring GmbH, einer Schuldverschreibung mit einem Zinssatz von 3 % pro Jahr. Angesichts des immensen Kostenblocks der V+-Gesellschaften von beispielsweise über 23 % des Nettoinventarwertes bei der V+ 2 für 2014 ein absolut untaugliches Investment zur Gewinnerzielung. Diese Schuldverschreibung war mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag zu Gunsten aller drei Fonds am 01.01.2016 fällig, wurde aber nicht bedient. Die XOLARIS bewertet diese Anleihe derzeit zu 67 % des Ausgabewertes, hat aber noch keine Maßnahmen zu deren Eintreibung getroffen. Während der Versammlung wurde aus dem Publikum gemutmaßt, dies könne mit der Verflechtung der Person Thomas Fischer bei der M1 Factoring GmbH einerseits und der Anlegerverwaltung der V+-Gruppe, der FIT Fondsinitiator und Treuhand GmbH, zu tun haben. Dies wurde von der Verwaltung dementiert.

V+ Beteiligungen: Kündigung - Laufzeiten - Fristen - Was erwartet die Anleger?

Die XOLARIS verdeutlichte aber auch die Strategie für eine künftige Neuausrichtung der V+-Fonds. "Aus vielen Beteiligungen, insbesondere den erworbenen Zweitmarktbeteiligungen, können die V+-Fonds nicht sofort aussteigen. Kündigungsfristen oder Laufzeiten seien rechtliche Umstände, an die sich auch die Fonds halten müssten", verdeutlicht der Vorstand der XOLARIS. Für Neuinvestitionen gelte, schon aufgrund des hohen jährlichen Aufwands für die Wertermittlung jedes Assets, dass erst ab 500.000,00 EUR Beteiligungsvolumen investiert werden könne, um diesen Aufwand zu rechtfertigen. Auch gebe es schlicht nicht so viele ethisch einwandfreie und wirtschaftliche erfolgversprechende Zielinvestments, als dass die Limitierung auf solche Ziele vertretbar wäre. Man habe aber bereits einige neue Investments im Auge, darunter eines aus dem medizinischen Bereich mit einem bereits erprobten Produkt und eines aus dem Umfeld der Öl- und Gaserzeugung.

Fazit: Bei den Abstimmungen folgten die Gesellschafter dann mehrheitlich den Abstimmungsvorschlägen der Verwaltungsgesellschaft. Der Abschluss 2014 wurde festgestellt und den bisher verantwortlichen Unternehmen keine Entlastung erteilt.

"Eine desaströse Bilanz 2014, unprofitable Exits, eine Anleihe in Millionenhöhe, die nicht zurückgezahlt wird, eine komplette Neuausrichtung ohne Ethikvorbehalt, eine absurd hohe Kostenquote - kein Wunder, dass aus dem Gesellschafterkreis die Frage aufkam, wie es denn überhaupt weitergehen kann und soll. Hier zeigte sich die neue Verwaltung ergebnisoffen", berichtet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Klar ist, so die XOLARIS, das aus den gegenwärtigen Investments nicht genug Kapital an die Gesellschaft zurück fließt, um neue Investitionen zu tätigen oder den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Diese Kosten werden voll durch die Ratenzahlungen der Anleger gedeckt. Ob unter diesen Voraussetzungen die Fonds das Ende der prospektierten Laufzeit erreichen werden, welches weit nach 2030 liegt, oder ob dieses überhaupt sinnvoll sei, könne er nicht beantworten, erläutert der Vorstand.

Damit ist ein weiteres Problem angesprochen: In welchem Masse könnten denn überhaupt die künftigen Leistungen der Ratenzahler sichergestellt werden?

Der von der XOLARIS beauftragte und auf dem Podium anwesende Rechtsanwalt hatte hierzu eine klare Meinung: die Ratenzahlungen, künftige und rückständige aus der Vergangenheit, müssten in jedem Falle, dies sei zwingend, eingetrieben werden. Alternativ gebe es natürlich die Möglichkeit, die Gesellschaft durch einen Liquidationsbeschluss aufzulösen. Hierüber müssten aber die Gesellschafter entscheiden. Näheres zu diesem Thema werde man auf der Gesellschafterversammlung zu dem Jahresabschluss 2015, die im Herbst 2016 stattfinden soll, besprechen.

"Anleger fragen gezielt nach Hilfe und Lösungen. Die Veranstaltung hat den Beteiligten dank der Transparenz verdeutlicht, wie riskant das Engagement in der Beteiligung an einem Private Equity - Fonds ist. Röhlke Rechtsanwälte können helfen. Erfahrungen aus anderen Fonds zeigen, dass betroffene Anleger im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung besser dastehen, wenn sie frühzeitig Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen haben", sagt Rechtsanwalt Röhlke.

Der Jurist rät Anlegern sich über ihre Möglichkeiten zu informieren und bei Bedarf einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Im Herbst 2016 soll die nächste Gesellschafterversammlung stattfinden, in der die betroffenen hoffentlich Anleger weitere Antworten und Fakten erhalten werden.

V.i.s.d.P.

Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
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V+ Venture Plus Fonds: Röhlke Rechtsanwälte mit dem Bericht von den Gesellschafterversammlungen

V+ Wahrheiten und Fragen - Ethik Kodex, hoffnungsvoller Neustart oder Zeit für einen Schlussstrich?

So hatte sie sich das nicht vorgestellt: Gutes tun wollte sie mit ihrem Geld, ethisch korrekt investieren und Firmen unterstützen, die zum Wohle der Menschheit arbeiten. Geld sollte einen Sinn haben. Die Firma, der sie ihr Geld anvertraute, hatte sogar einen Ethik-Kodex. Und jetzt das: ihre Gelder wurden zu einem Großteil vernichtet, ihr Anteil an der Gesellschaft ist nur noch einen Bruchteil wert. Um das Geld der Anleger zu retten, will die neue Verwaltung sogar in Dienstleistungen für Öl- und Gasförderungen investieren. Ein Schock für die Anlegerin der V+ Beteiligungsfonds GmbH & Co Fonds 2 KG (V+2).

Röhlke Rechtsanwälte stellen fest, dass auf den Versammlungen pro Fonds nur ca. 100-250 Anleger persönlich anwesend waren, also nur 5 % der Anleger der Fonds. Es war nach Empfinden des anwesenden Beobachters Rechtsanwalt Röhlke eine deutliche Skepsis gegenüber den Zukunftsplänen der Fonds zu spüren. Diesen Eindruck können die erfahrenen Rechtsanwälte aus Hunderten von Gesprächen mit vertretenen Mandanten bestätigen. Nach der Veranstaltung wird deutlich, dass die meisten Mandanten das Engagement bei den V+-Fonds schnellstmöglich beenden möchten.

V+ Gesellschafterversammlung: Vermögensverwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG setzt Zeichen auf Transparenz

Mit diesen und anderen unangenehmen Wahrheiten sahen sich viele Investoren der V+ Fonds 1-3 am 03.06.2016 konfrontiert. Im Ramada Hotel am Münchener Messegelände fand die Gesellschafterversammlungen der drei Fonds für das Jahr 2014 statt, erstmals unter der Leitung der neuen Vermögensverwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG. Erstmals fand auch eine transparente Präsenzveranstaltung statt. Gesellschafterversammlungen der V+-Fonds sind sonst als Abstimmung im schriftlichen Verfahren üblich. RÖHLKE Rechtsanwälte aus Berlin haben die Versammlungen besucht. Die Geschäftsleitung bot dabei die Möglichkeit, direkte und auch unangenehme Fragen zu stellen.

Viele Fragen und besorgte Anleger: V+ Jahresabschlüsse - Neubewertung durch die XOLARIS - Marktwert

Das große Thema der Versammlungen war durch die Einladungen und die bereits vorab auf bundesanzeiger.de veröffentlichten Jahresabschlüsse vorgezeichnet. Durch die von der XOLARIS vorgenommen Neubewertung der Investitionen der V+-Fonds und der erstmaligen Mitteilung ihres aktuellen Marktwertes stellten sich die Bilanzen als Desaster dar. Mit dieser Wortwahl eröffnete der XOLARIS Vorstand die Veranstaltung.

Röhlke Rechtsanwälte beobachteten, dass vielen Anlegern dadurch erstmals klar wurden, welch riskantes Engagement die Beteiligung an einem Private Equity - Fonds ist. Bemängelt wurde aber auch im Rahmen der Aussprache das Verhalten der Vermittler, die in den letzten Jahren vielfach alle Aktivitäten der V+-Fonds schöngeredet hätten und die Anleger auf angeblich unmittelbar bevorstehende, sehr lukrative Firmenverkäufe, sogenannte Exits, verwiesen hätten.

Zwei solcher Exits stelle der Vorstand vor:

-Bei einem Verkauf der Anteile an einer Firma, der noch von der Vorgängerverwaltung Metapriori GmbH vorgenommen wurde, habe die V+2 zwar bei einem Einstandspreis von 750.000,00 EUR einen Erlös von 1,1 Mio EUR vereinnahmt, jedoch noch Rabatte gewährt, Kosten zu tragen und Gewinnbeteiligungen zu zahlen gehabt, so dass am Ende ein Gewinn von nur 182.000,00 EUR verblieb.

-Der aufgrund eines nicht überzeugenden Geschäftsmodells und schlechter Zahlen des Zielunternehmens erforderliche Verkauf eines anderen Unternehmens brachte dagegen einen Verlust von 670.000,00 EUR. Es wurden damit unter dem Strich erhebliche Verluste für die Anleger realisiert, die auch kein Vermittler mehr schönreden konnte.

"Die Durchhalteparolen der Vermittler aus der Vergangenheit haben, wie die neue Geschäftsführung durch die erfreulich offene Darstellung der Misswirtschaft der vergangenen Jahre offenlegt, mit der Realität nichts zu tun gehabt. Ein Beteiligungsjackpot wie Google oder Facebook ist nach Angabe der Verwalterin ebenfalls nicht in Sicht, so dass das Verhalten der Berater und Vermittler wohl nur vor dem Hintergrund der Vertriebsverträge gesehen werden kann. Uns vorliegende Vereinbarungen sehen eine umfassende Zahlungs- und Freistellungspflicht der Vermittler gegenüber dem Hauptvertrieb vor, was sicherlich einen Anreiz setzt, den Anleger so lang wie möglich ruhig zu stellen. Das kann für Anleger gefährlich werden: Schadensersatzansprüche früher Anleger der V+1 drohen in Kürze zu verjähren", meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der viele Anleger der V+-Fonds vertritt und die Darstellung der Geschäftsberichte schon seit Jahren kritisiert hat.

Schuld und Verantwortung - Warum ist die Kritik von Seiten der Anleger berechtigt?

Der Jurist sieht seine Kritik bestätigt, auch wenn die XOLARIS für die Sünden der Vergangenheit keine Verantwortung trägt und sogar offen ein weiteres schwieriges Thema auf den Versammlungen ansprach. Es geht dabei um eine von den V+Gesellschaften erworbene Anleihe bei der M1 Factoring GmbH, einer Schuldverschreibung mit einem Zinssatz von 3 % pro Jahr. Angesichts des immensen Kostenblocks der V+-Gesellschaften von beispielsweise über 23 % des Nettoinventarwertes bei der V+ 2 für 2014 ein absolut untaugliches Investment zur Gewinnerzielung. Diese Schuldverschreibung war mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag zu Gunsten aller drei Fonds am 01.01.2016 fällig, wurde aber nicht bedient. Die XOLARIS bewertet diese Anleihe derzeit zu 67 % des Ausgabewertes, hat aber noch keine Maßnahmen zu deren Eintreibung getroffen. Während der Versammlung wurde aus dem Publikum gemutmaßt, dies könne mit der Verflechtung der Person Thomas Fischer bei der M1 Factoring GmbH einerseits und der Anlegerverwaltung der V+-Gruppe, der FIT Fondsinitiator und Treuhand GmbH, zu tun haben. Dies wurde von der Verwaltung dementiert.

V+ Beteiligungen: Kündigung - Laufzeiten - Fristen - Was erwartet die Anleger?

Die XOLARIS verdeutlichte aber auch die Strategie für eine künftige Neuausrichtung der V+-Fonds. "Aus vielen Beteiligungen, insbesondere den erworbenen Zweitmarktbeteiligungen, können die V+-Fonds nicht sofort aussteigen. Kündigungsfristen oder Laufzeiten seien rechtliche Umstände, an die sich auch die Fonds halten müssten", verdeutlicht der Vorstand der XOLARIS. Für Neuinvestitionen gelte, schon aufgrund des hohen jährlichen Aufwands für die Wertermittlung jedes Assets, dass erst ab 500.000,00 EUR Beteiligungsvolumen investiert werden könne, um diesen Aufwand zu rechtfertigen. Auch gebe es schlicht nicht so viele ethisch einwandfreie und wirtschaftliche erfolgversprechende Zielinvestments, als dass die Limitierung auf solche Ziele vertretbar wäre. Man habe aber bereits einige neue Investments im Auge, darunter eines aus dem medizinischen Bereich mit einem bereits erprobten Produkt und eines aus dem Umfeld der Öl- und Gaserzeugung.

Fazit: Bei den Abstimmungen folgten die Gesellschafter dann mehrheitlich den Abstimmungsvorschlägen der Verwaltungsgesellschaft. Der Abschluss 2014 wurde festgestellt und den bisher verantwortlichen Unternehmen keine Entlastung erteilt.

"Eine desaströse Bilanz 2014, unprofitable Exits, eine Anleihe in Millionenhöhe, die nicht zurückgezahlt wird, eine komplette Neuausrichtung ohne Ethikvorbehalt, eine absurd hohe Kostenquote - kein Wunder, dass aus dem Gesellschafterkreis die Frage aufkam, wie es denn überhaupt weitergehen kann und soll. Hier zeigte sich die neue Verwaltung ergebnisoffen", berichtet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Klar ist, so die XOLARIS, das aus den gegenwärtigen Investments nicht genug Kapital an die Gesellschaft zurück fließt, um neue Investitionen zu tätigen oder den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Diese Kosten werden voll durch die Ratenzahlungen der Anleger gedeckt. Ob unter diesen Voraussetzungen die Fonds das Ende der prospektierten Laufzeit erreichen werden, welches weit nach 2030 liegt, oder ob dieses überhaupt sinnvoll sei, könne er nicht beantworten, erläutert der Vorstand.

Damit ist ein weiteres Problem angesprochen: In welchem Masse könnten denn überhaupt die künftigen Leistungen der Ratenzahler sichergestellt werden?

Der von der XOLARIS beauftragte und auf dem Podium anwesende Rechtsanwalt hatte hierzu eine klare Meinung: die Ratenzahlungen, künftige und rückständige aus der Vergangenheit, müssten in jedem Falle, dies sei zwingend, eingetrieben werden. Alternativ gebe es natürlich die Möglichkeit, die Gesellschaft durch einen Liquidationsbeschluss aufzulösen. Hierüber müssten aber die Gesellschafter entscheiden. Näheres zu diesem Thema werde man auf der Gesellschafterversammlung zu dem Jahresabschluss 2015, die im Herbst 2016 stattfinden soll, besprechen.

"Anleger fragen gezielt nach Hilfe und Lösungen. Die Veranstaltung hat den Beteiligten dank der Transparenz verdeutlicht, wie riskant das Engagement in der Beteiligung an einem Private Equity - Fonds ist. Röhlke Rechtsanwälte können helfen. Erfahrungen aus anderen Fonds zeigen, dass betroffene Anleger im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung besser dastehen, wenn sie frühzeitig Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen haben", sagt Rechtsanwalt Röhlke.

Der Jurist rät Anlegern sich über ihre Möglichkeiten zu informieren und bei Bedarf einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Im Herbst 2016 soll die nächste Gesellschafterversammlung stattfinden, in der die betroffenen hoffentlich Anleger weitere Antworten und Fakten erhalten werden.

V.i.s.d.P.

Christian-H. Röhlke

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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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Der Begriff des Rechtsguts, auch Schutzgut genannt, bezeichnet das rechtlich geschützte Interesse einzelner Menschen oder Rechtspersonen (Individualrechtsgüter) und der Gesellschaft als solcher (Universalrechtsgüter). Der Rechtsgutschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts. Verhältnis von Rechtsgut und Norm: Umstritten ist das Verhältnis von Rechtsgut und Rechtsnorm. Die (heute so nicht mehr vertretene) Ansicht vom formellen Rechtsgutsbegriff bestimmt das Rechtsgut allein aus dem Zweck der ...
 Richter
Ein Richter (Lehnübersetzung aus lat. rector 'Leiter', 'Führer') ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann üben. Um zu garantieren, dass nur neutrale Richter zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Fällen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sind ...
 Staatsanwalt
Ein Staatsanwalt (StA) ist ein Beamter im höheren Justizdienst bei einer Staatsanwaltschaft und damit ein Organ der Rechtspflege. Staatsanwalt kann nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat. Aufgaben: Der Staatsanwalt hat die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren): Ihm obliegt die rechtliche Würdigung des in der Regel von der Polizei ermittelten Sachverhaltes. Er entscheidet über den ...
 Rechtsanwalt
Rechtsanwalt (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von germ. rehta, althochdeutsch reht: „richten“, anawalt: „Gewalt“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Aufgabe: Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten hab ...
 Mandat (Recht)
Unter einem Mandat (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) versteht man im Rechtswesen den Vertretungsauftrag, den ein Mandant seinem Rechtsanwalt erteilt. Mandate sind „imperativ“: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten und kann bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft gezogen werden. Das Mandat ist ein Auftrag zu sogenannten „Diensten höherer Art“, also zu einem Komplex von Dienstleistungen, die vom Anwalt selbständig geplant ...
 Rechtsanwaltsvergütung
Als Rechtsanwaltsvergütung bezeichnet man in Deutschland das Entgelt für das Tätigwerden eines Rechtsanwalts. Die Vergütung setzt sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Die Gebühren korrespondieren mit der Arbeitsleistung des Rechtsanwalts, die Auslagen decken bestimmte sächliche Aufwendungen des Anwalts ab. Die Rechtsanwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 717, 788) geregelt. Zuvor galt bis zum 30. Juni 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordn ...
 Prozesskostenhilfe
Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern oder Adhäsionsklägern Pr ...
 Zivilprozessrecht (Deutschland)
Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das materielle Zivilrecht die inhaltliche Prüfung von Rechten und Ansprüchen betrifft (Entscheidung in der Sache). Weist der zu entscheidende Fall Auslandsbeziehung auf, sind die Regeln des autonomen Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) sowie europaweit ...

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 Berlin: Notar Dr. Udo Rodig
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