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Recht(s) - Seite - News ! Vertriebsrecht: BaFin plant den Handel mit binären Optionen zu verbieten

Veröffentlicht am Dienstag, dem 04. Dezember 2018 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
RechtsPortal-24/7.de - Recht & Juristisches |
PR-Gateway: BaFin plant den Handel mit binären Optionen zu verbieten

Aufgrund des hohen Risikos plant die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von binären Optionen an Privatanleger in Deutschland zu verbieten.

Seit Anfang Juli gilt innerhalb der EU ein Verbot für die Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf von binären Optionen an Kleinanleger. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat das Verbot ausgesprochen, weil sie das Verlustrisiko für private Anleger für zu hoch hält, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Das Verbot wurde im Oktober noch einmal in eingeschränkter Form bis Anfang Januar 2019 verlängert. Vor dem Hintergrund, dass die Maßnahme der ESMA nur vorübergehend ist und im Januar ausläuft, plant die BaFin das Verbot für den Handel von binären Optionen mit Privatanlegern im nationalen Rahmen aufrecht zu erhalten.

Die Behörde begründet ihr Vorgehen damit, dass binäre Optionen für Kleinanleger sehr verlustreich und riskant seien. Für Kleinanleger seien binäre Optionen komplex und wenig transparent. Dies gelte vor allem für die Wertentwicklung und den zu Grunde liegenden Basiswert. Auch aufgrund der in der Regel sehr kurzen Laufzeiten, sei es für Kleinanlege äußerst schwierig, Renditechancen und Risiko zutreffend einzuschätzen. Da die Anbieter binärer Optionen häufig die direkte Gegenpartei zu ihren Kunden sind, könne dies außerdem zu einem Interessenkonflikt führen.

Die BaFin plant im Wesentlichen, das Verbot der ESMA in seiner eingeschränkten Form fortzuführen. Das heißt, dass binäre Optionen mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen, für die ein Wertpapierprospekt veröffentlicht und genehmigt wurde und die Anbieter außer den zuvor offengelegten Provisionen keinen Gewinn oder Verlust mit den binären Optionen erzielen, von dem Verbot ausgenommen werden können. Bis zum 20. Dezember kann noch Stellung zu der geplanten Allgemeinverfügung der BaFin bezogen werden.

Anleger sollten sich bewusst sein, dass binäre Optionen ein hochriskantes Finanzprodukt sind. Die Finanzwetten haben auch schon zahlreiche schwarze Schafe angelockt, die nur darauf aus sind, die Anleger "abzuzocken". Betroffene Anleger können sich an im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
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presse@grprainer.com
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BaFin plant den Handel mit binären Optionen zu verbieten

Aufgrund des hohen Risikos plant die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von binären Optionen an Privatanleger in Deutschland zu verbieten.

Seit Anfang Juli gilt innerhalb der EU ein Verbot für die Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf von binären Optionen an Kleinanleger. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat das Verbot ausgesprochen, weil sie das Verlustrisiko für private Anleger für zu hoch hält, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Das Verbot wurde im Oktober noch einmal in eingeschränkter Form bis Anfang Januar 2019 verlängert. Vor dem Hintergrund, dass die Maßnahme der ESMA nur vorübergehend ist und im Januar ausläuft, plant die BaFin das Verbot für den Handel von binären Optionen mit Privatanlegern im nationalen Rahmen aufrecht zu erhalten.

Die Behörde begründet ihr Vorgehen damit, dass binäre Optionen für Kleinanleger sehr verlustreich und riskant seien. Für Kleinanleger seien binäre Optionen komplex und wenig transparent. Dies gelte vor allem für die Wertentwicklung und den zu Grunde liegenden Basiswert. Auch aufgrund der in der Regel sehr kurzen Laufzeiten, sei es für Kleinanlege äußerst schwierig, Renditechancen und Risiko zutreffend einzuschätzen. Da die Anbieter binärer Optionen häufig die direkte Gegenpartei zu ihren Kunden sind, könne dies außerdem zu einem Interessenkonflikt führen.

Die BaFin plant im Wesentlichen, das Verbot der ESMA in seiner eingeschränkten Form fortzuführen. Das heißt, dass binäre Optionen mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen, für die ein Wertpapierprospekt veröffentlicht und genehmigt wurde und die Anbieter außer den zuvor offengelegten Provisionen keinen Gewinn oder Verlust mit den binären Optionen erzielen, von dem Verbot ausgenommen werden können. Bis zum 20. Dezember kann noch Stellung zu der geplanten Allgemeinverfügung der BaFin bezogen werden.

Anleger sollten sich bewusst sein, dass binäre Optionen ein hochriskantes Finanzprodukt sind. Die Finanzwetten haben auch schon zahlreiche schwarze Schafe angelockt, die nur darauf aus sind, die Anleger "abzuzocken". Betroffene Anleger können sich an im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

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