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Recht(s) - Seite - News ! Beschlussfassung des Betriebsrates bei Verhinderung.

Veröffentlicht am Freitag, dem 15. Juni 2018 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
PR-Gateway: Vorsicht Falle: Beschlussfassung des Betriebsrates bei Verhinderung. Ein Beitrag von Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Im Einzelfall kann die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds auch dann gegeben sein, wenn das betroffene Betriebsratsmitglied in seiner Stellung als Arbeitnehmer im Betrieb unabkömmlich ist. Nur wenn Anhaltspunkte für eine pflichtwidrige Entscheidung des jeweiligen Betriebsratsmitglieds vorliegen, kann Veranlassung bestehen, den angegebenen Hintergrund nachzuprüfen und gegebenenfalls von einer Ladung eines Ersatzmitgliedes zu verzichten.

LAG Hamm vom 08.12.2017 Az. 13 TaBV 72/17, rechtskräftig

Im entschiedenen Fall hatte der Betriebsrat die Teilnahme an Schulungen beschlossen. Der Arbeitgeber lehnt die Kostenübernahme ab. Im nachfolgenden Beschlussverfahren vor der Arbeitsgerichtsbarkeit scheiterte der Betriebsrat, da kein wirksamer Betriebsratsbeschluss für die Entsendung vorlag. Der Betriebsratsvorsitzende hatte nämlich die Ladung von im Betrieb anwesenden Ersatzmitgliedern unterlassen, nachdem ihm zwei ordentliche Betriebsratsmitglieder vor der Betriebsratssitzung telefonisch mitgeteilt hatten, dass sie wegen erhöhten Arbeitsaufkommens nicht kommen könnten.

Informiert das Betriebsratsmitglied über seine Abwesenheit, muss der/die Betriebsratsvorsitzende, darlegen, welche konkreten Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Fernbleiben des ordentlichen Mitgliedes vorgelegen haben, die dazu veranlassen, die kurzfristige (mögliche) Ladung vorhandener Ersatzmitglieder nicht durchzuführen. Sind derartige Ansatzpunkte nicht vorhanden oder können sie nicht nachgewiesen werden, ist immer ein Ersatzmitglied zu laden. Erfolgt dies nicht, ist der Beschluss unwirksam.

Diese Entscheidung ist besonders für Betriebsrats-/ Personalratsvorsitzende und ihre Stellvertreter*innen wichtig. Es geht um die Frage, wann ein Ersatzmitglied zu einer Betriebs oder Personalratssitzung einzuladen ist, wenn das ordentliche Mitglied im Betrieb / in der Dienststelle ist und arbeitet.

Es besteht der Grundsatz, dass die Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben / Personalratsaufgaben bei Anwesenheit Vorrang hat. Dennoch gibt es immer wieder Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die sich - kurzfristig - aufgrund ihrer Inanspruchnahme am Arbeitsplatz abmelden (müssen). Das BAG vertritt hierzu die Meinung, dass betroffene Betriebsratsmitglieder eigenverantwortlich zu entscheiden hätten, welche Pflicht vorrangig sei (BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13).

Im Einzelfall kann es also sein, dass ein ordentliches Betriebsrats-/ Personalratsmitglied wegen Wahrnehmung seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen tatsächlich als verhindert anzusehen ist. Dann hätte der/die Vorsitzende ein Ersatzmitglied zur Sitzung einzuladen.

Ist eine Verhinderung aber tatsächlich nicht gegeben, wäre die Ladung eines Ersatzmitgliedes mangels Verhinderung des ordentlichen Mitgliedes unzulässig.

Die Konsequenz einer falschen Entscheidung ist schlimmstenfalls die Unwirksamkeit des Beschlusses. Dies kann fatale Folgen haben, da die Arbeitgeber in einem Beschlussverfahren inzwischen standardgemäß die Beschlussfassung des Betriebsrates rügen.

Fazit:

Für die Praxis wird daher vorgeschlagen, in der Geschäftsordnung eine Regelung zum Nachweis der Verhinderung der Betriebsratsmitglieder zu treffen. Die Verhinderung muss immer so begründet werden, dass für den/die Vorsitzende eindeutig ist, dass das ordentliche Mitglied im Falle seiner Anwesenheit am Arbeitsplatz seine Pflichtenkollision gesehen hat und sich ausnahmsweise für die Arbeitspflicht entschieden hat. Es empfiehlt sich die Erstellung eines Formblatts, das auch die klassischen Abwesenheitsgründe wie z.B. Urlaub und Krankheit erfasst und vom verhinderten Betriebsratsmitglied einzureichen und zur Sitzungsniederschrift zu nehmen ist.

Im Zweifel hat die Ladung von Ersatzmitgliedern zu erfolgen.

Weiterhin kann der/die Vorsitzende in der Betriebsrats-/ Personalratssitzung über die Beschlüsse zweimal abstimmen lassen, nämlich einmal ohne das Ersatzmitglied und einmal in Anwesenheit des ordnungsgemäß geladenen Ersatzmitgliedes. In der Praxis wird sich diese Vorgehensweise nur für wichtige Beschlüsse, wie z.B.im Moment in Verbindung mit Wahlanfechtungen oder bei Widersprüchen gegen Kündigungen, eignen.

Sollte das Betriebsrats-/ Personalratsmitglied, das ausnahmsweise wegen seiner Arbeitsleistung im Betrieb an der Betriebsrats-/ Personalratssitzung nicht teilnimmt, dies dem Betriebsrats-/ Personalratsvorsitzenden gar nicht oder erst so kurzfristig mitteilen, dass ein Ersatzmitglied nicht mehr geladen werden kann, ist dies im Sitzungsprotokoll festzuhalten.

Rückfragen an Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Anwaltsbüro Bell & Windirsch Britschgi & Koll, iMarktstr. 16, 40213 Düsseldorf, Telefon (0211) 863 20 20, windirsch@fachanwaeltinnen.de, www.fachanwaeltinnen.de www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch Britschgi & Koll Anwaltsbüro in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Bell & Windirsch Britschgi & Koll Anwaltsbüro (GbR)
Regine Windirsch
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Werbegestaltung Neuss
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
(02137) 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Vorsicht Falle: Beschlussfassung des Betriebsrates bei Verhinderung. Ein Beitrag von Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Im Einzelfall kann die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds auch dann gegeben sein, wenn das betroffene Betriebsratsmitglied in seiner Stellung als Arbeitnehmer im Betrieb unabkömmlich ist. Nur wenn Anhaltspunkte für eine pflichtwidrige Entscheidung des jeweiligen Betriebsratsmitglieds vorliegen, kann Veranlassung bestehen, den angegebenen Hintergrund nachzuprüfen und gegebenenfalls von einer Ladung eines Ersatzmitgliedes zu verzichten.

LAG Hamm vom 08.12.2017 Az. 13 TaBV 72/17, rechtskräftig

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Diese Entscheidung ist besonders für Betriebsrats-/ Personalratsvorsitzende und ihre Stellvertreter*innen wichtig. Es geht um die Frage, wann ein Ersatzmitglied zu einer Betriebs oder Personalratssitzung einzuladen ist, wenn das ordentliche Mitglied im Betrieb / in der Dienststelle ist und arbeitet.

Es besteht der Grundsatz, dass die Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben / Personalratsaufgaben bei Anwesenheit Vorrang hat. Dennoch gibt es immer wieder Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die sich - kurzfristig - aufgrund ihrer Inanspruchnahme am Arbeitsplatz abmelden (müssen). Das BAG vertritt hierzu die Meinung, dass betroffene Betriebsratsmitglieder eigenverantwortlich zu entscheiden hätten, welche Pflicht vorrangig sei (BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13).

Im Einzelfall kann es also sein, dass ein ordentliches Betriebsrats-/ Personalratsmitglied wegen Wahrnehmung seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen tatsächlich als verhindert anzusehen ist. Dann hätte der/die Vorsitzende ein Ersatzmitglied zur Sitzung einzuladen.

Ist eine Verhinderung aber tatsächlich nicht gegeben, wäre die Ladung eines Ersatzmitgliedes mangels Verhinderung des ordentlichen Mitgliedes unzulässig.

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Für die Praxis wird daher vorgeschlagen, in der Geschäftsordnung eine Regelung zum Nachweis der Verhinderung der Betriebsratsmitglieder zu treffen. Die Verhinderung muss immer so begründet werden, dass für den/die Vorsitzende eindeutig ist, dass das ordentliche Mitglied im Falle seiner Anwesenheit am Arbeitsplatz seine Pflichtenkollision gesehen hat und sich ausnahmsweise für die Arbeitspflicht entschieden hat. Es empfiehlt sich die Erstellung eines Formblatts, das auch die klassischen Abwesenheitsgründe wie z.B. Urlaub und Krankheit erfasst und vom verhinderten Betriebsratsmitglied einzureichen und zur Sitzungsniederschrift zu nehmen ist.

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 Kein Fall für die Härteklausel - Scheidung trotz psychischer Erkrankung (PR-Gateway, 25.03.2024)


(DAV). Vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung kann eine Scheidung unter Umständen eine so hohe Belastung darstellen, dass der erkrankte Ehepartner potentiell suizidgefährdet ist. Steht das der Scheidung entgegen?



Nach knapp dreißigjähriger Ehe teilte die Frau ihrem Mann 2016 mit, dass sie die Scheidung wolle. Spätestens seit 2017 lebte das Ehepaar dann innerhalb desselben Hauses getrennt. Der Mann, der zu der Zeit schwer alkoholabhängig war, wohnte in ein ...

 ''Von der Durchschnittsbleibe zum Urlaubstraum'' (PR-Gateway, 14.03.2024)
"Einmaliges Innendesign macht Ihr Airbnb unwiderstehlich - Gäste buchen schneller, als Sie 'ausgebucht' sagen können!"

Stellen Sie sich vor, Sie öffnen die Tür zu Ihrer Ferienwohnung und statt eines warmen Willkommens empfängt Sie eine Zeitkapsel der 70er Jahre, komplett mit Häkeldeckchen und einem Farbschema, das jede Hoffnung auf Erholung im Keim erstickt. Klingt nach einem schlechten Start in den Urlaub, oder? Genau hier setzt Carmen Otto an.



Als Gründerin von ...

 Der Strafprozess in Österreich und Deutschland (PR-Gateway, 13.03.2024)


Strafprozess in Österreich vs. Deutschland: Ein Vergleich



1. Einführung



Zuletzt waren Strafverfahren - etwa im Kontext von Klimaprotesten - in Österreich und in Deutschland gehäuft in den Medien nachzulesen. Grund genug, um auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Nachbarstaaten zu blicken.



Sowohl Österreich als auch Deutschland haben ein inquisitorisches ...

 GDL verteidigt sich erneut erfolgreich gegen Deutsche Bahn mit MOOG (PR-Gateway, 12.03.2024)
Das Landesarbeitsgericht Hessen bestätigt Streikrecht der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer

Frankfurt/Darmstadt, 12. März 2024 - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) verteidigt sich erneut erfolgreich mit Unterstützung der Darmstädter Wirtschaftskanzlei MOOG Partnerschaftsgesellschaft in zwei Instanzen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen) gegen einen Eilantrag des Deutsche-Bahn-Arbeitgeberverbands AGV MOVE. Die ...

 Der FLASH Report PREVIEW: Mehr als nur ein Blick Voraus (PR-Gateway, 12.03.2024)


Die steigende Nachfrage von Gebrauchtwagenkäufern nach Elektroautos mit einem unabhängigen Zertifikat über den Zustand der Antriebsbatterie spiegelt den Wandel in den Prioritäten der Verbraucher wider. Gemäß einer aktuellen DAT-Studie ist für beeindruckende 73 % der potenziellen Käufer ein Batteriezertifikat genauso wichtig oder wichtiger als der Kilometerstand.

Um diesem Bedarf gerecht zu werden und den Elektroauto Gebrauchtwagenmarkt weiter zu fördern, hat AVILOO Battery D ...

 Autorinnen in der Science-Fiction-Literatur (PR-Gateway, 08.03.2024)
Fünf Autorinnen im Team der PERRY RHODAN-Miniserie "Androiden"

Rastatt, 08.03.2024 - Anlässlich des Weltfrauentages würdigt die PERRY RHODAN-Redaktion den Beitrag ihrer Autorinnen zur größten Science-Fiction-Serie der Welt.



Der Großteil der Science-Fiction-Literatur wird von Männern für Männer geschrieben. Laut dem Projekt #fantastischeFRAUEN von Theresa Hannig sind nur 25 Prozent der deutschsprachigen Science-Fiction-Autoren Frauen. Das ist der Trend der vergangen ...

 EUGENIE SCHWARZWALD X STEIGENBERGER HOTEL HERRENHOF (PR-Gateway, 07.03.2024)
TEA TIME À LA EUGENIE IN BeLAS WOHNZIMMER & BAR

Das Steigenberger Hotel Herrenhof feiert den Internationalen Frauentag 2024 ab dem 8. März 2024 mit einer Reminiszenz an die Pionierin der Mädchenbildung: Eugenie Schwarzwald. In Belas Wohnzimmer & Bar: mit einer kunstvollen Ausstellung, einer luxuriösen Tea Time à la Eugenie, mit Eugenies NOgroni und im ganzen Haus vor und hinter den Kulissen, getreu dem Motto der Vereinten Nationen 2024 zum Welt-Frauen-Tag: "Invest in Women: Accelerate ...

 Neues Produktangebot: Chemische Private-Label-Produkte, u. a. Private Label Scheibenfrostschutzmittel und Reinigungsmittel (jacksmiths, 18.06.2023)
Darmstadt, 17.06.2023 - Wir freuen uns, unser neues Produktangebot im Bereich der chemischen Private-Label-Produkte vorzustellen. Unsere umfangreiche Produktpalette umfasst Private Label Scheibenfrostschutzmittel und Reinigungsmittel, die in Deutschland hergestellt und bereits in über 50 Länder e ...

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