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Recht(s) - Seite - News ! Verwaltungsrecht: Das Verwaltungsgericht Cottbus stoppt den Tagebau Jänschwalde aufgrund schwerer Versäumnisse der Betreiberin LEAG!

Veröffentlicht am Sonntag, dem 01. September 2019 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
RechtsPortal-24/7.de - Recht & Juristisches | Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Zum Förderstopp des Tagebaus Jänschwalde:

Berlin (ots) - Tagebau Jänschwalde muss ab 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen / Jahrelange Versäumnisse der LEAG sind verantwortlich für kurzfristigen Stopp des Tagebaus!

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute den Antrag der Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019 abzuändern.

Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga bewerten den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus als überfälligen Beitrag für den Naturschutz vor Ort.

Die LEAG hatte beantragt, die Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit aufrechterhalten.

Nun muss die LEAG ab Sonntag, den 1. September 2019, den Tagebau auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt lediglich die Aufrechterhaltung einer etwaigen Wiederaufnahme der Kohleförderung gewährleistet.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Stopp der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu einem kurzfristigen Anhalten des Tagebaus kommt, ist allein dem fahrlässigen Umgang von LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet."

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ist der Hauptbetriebsplan des Tagebaus rechtswidrig vom Landesbergamt Brandenburg (LBGR) genehmigt worden, weil wichtige FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen.

Durch Grundwasserabsenkungen bedroht der Tagebau geschützte Feucht- und Moorgebiete in seinem Umfeld. Die Klagegemeinschaft von DUH und Grüner Liga hatte deshalb gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplan geklagt.

René Schuster von der Grünen Liga: "Die LEAG-Beschäftigten haben darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird - sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden. Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaues möglich und notwendig ist.

Unternehmen und Bergbehörde haben diesen Hinweis ignoriert. Der Konflikt zwischen Tagebau und geschützten Feuchtgebieten wurde sehenden Auges immer weiter verschärft. Der nunmehr eintretende Stillstand des Tagebaues ist die direkte Folge der damaligen Fehlentscheidung."

Der die Umweltverbände in den Verfahren vertretende Rechtsanwalt Dirk Teßmer: "Nachdem die Gerichte nun in beiden Instanzen bestätigt haben, dass der Tagebau Jänschwalde rechtswidrig betrieben wird, ist die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit verbundene Aussetzung der Betriebsplanzulassung die logische Konsequenz.

Die LEAG hat die Problematik der Einflüsse des Tagebaus auf die geschützten Feucht- und Moorgebiete unterschätzt oder schlicht keine Lösung für die Problematik. Es bleibt abzuwarten, wann die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt wird. Dass festgestellt werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen."

Im Februar 2019 hatte die DUH in Zusammenarbeit mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus Jänschwalde eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, eine weitere Schädigung der umliegenden europäischen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) zu verhindern.

Aus Sicht der Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb des Tagebaus mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zerstört. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.

Hintergrund: Der etwa 100 Meter tiefe und fast vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden.

Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen.

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links: Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts: http://l.duh.de/p190830 Veröffentlichung der GRÜNEN LIGA zur Machbarkeit einer Dichtwand, März 2010: http://ots.de/1FxYb4

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de

Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei@pg-t.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante News & Infos zum Thema "Brandenburg" können hier nachgelesen werden.)

(Ein Forum zum Thema "Brandenburg" gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zum Thema "Brandenburg" ist hier zu sehen.)

(Videos zum Thema "Brandenburg" können hier geschaut werden.)

(Web-Links zum Thema "Brandenburg" kann hier gefolgt werden.)

(Eine Themenseite "Brandenburg" gibt es hier.)

(Parteien-News zu "Brandenburg" sind hier nachlesbar.)

WELT Nachrichtensender / UMWELTVERTRÄGLICHKEIT: Tagebau Jänschwalde muss Braunkohleförderung vorerst stoppen
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 30.08.2019):

Zitat: "Bis 2038 ist in Deutschland der Ausstieg aus der Kohleverstromung geplant: Mitten in diesem Strukturwandel muss in der Lausitz nun ein Tagebau per Gerichtsbeschluss seine Kohleförderung vorerst einstellen."




LEAG / Lausitz TV-Beitrag: Netztrennung Block F, Kraftwerk Jänschwalde
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 02.10.2018):

Zitat: "Gegen 17 Uhr am Sonntag, den 30. September, ist der 500-Megawatt-Block F im Braunkohlekraftwerk Jänschwalde in die politisch verordnete Sicherheitsbereitschaft geschickt worden

Anlässlich der Netztrennung riefen die Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (IG BCE) und die Gesamtbetriebsräte der LEAG zur Demonstration nach Cottbus. Rund 3000 Menschen folgten dem Aufruf und setzten ein Zeichen gegen den Verlust weiterer Arbeitsplätze und für eine nachhaltige Strukturentwicklung ihres Reviers.

Lausitz TV berichtet aus Jänschwalde von der Netztrennung auf der Blockwarte und aus Cottbus vom Protest."




tagesschau / "Was Deutschland bewegt": Jänschwalde geht die Kohle aus
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 31.08.2017):

Zitat: "Seit Generationen ist die Kohleindustrie der größte Arbeitgeber in Jänschwalde in der Lausitz.

Von den einst 80.000 Arbeitsplätzen in der Region sind aber nur noch rund 8000 übrig.

Einziger Lichtblick für die, die noch da sind: ein künstlicher See.

Ein Beitrag von Tina Handel (rbb) aus den tagesthemen vom 13. April 2017."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/22521/4362473, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum Förderstopp des Tagebaus Jänschwalde:

Berlin (ots) - Tagebau Jänschwalde muss ab 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen / Jahrelange Versäumnisse der LEAG sind verantwortlich für kurzfristigen Stopp des Tagebaus!

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute den Antrag der Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019 abzuändern.

Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga bewerten den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus als überfälligen Beitrag für den Naturschutz vor Ort.

Die LEAG hatte beantragt, die Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit aufrechterhalten.

Nun muss die LEAG ab Sonntag, den 1. September 2019, den Tagebau auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt lediglich die Aufrechterhaltung einer etwaigen Wiederaufnahme der Kohleförderung gewährleistet.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Stopp der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu einem kurzfristigen Anhalten des Tagebaus kommt, ist allein dem fahrlässigen Umgang von LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet."

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ist der Hauptbetriebsplan des Tagebaus rechtswidrig vom Landesbergamt Brandenburg (LBGR) genehmigt worden, weil wichtige FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen.

Durch Grundwasserabsenkungen bedroht der Tagebau geschützte Feucht- und Moorgebiete in seinem Umfeld. Die Klagegemeinschaft von DUH und Grüner Liga hatte deshalb gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplan geklagt.

René Schuster von der Grünen Liga: "Die LEAG-Beschäftigten haben darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird - sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden. Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaues möglich und notwendig ist.

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Die LEAG hat die Problematik der Einflüsse des Tagebaus auf die geschützten Feucht- und Moorgebiete unterschätzt oder schlicht keine Lösung für die Problematik. Es bleibt abzuwarten, wann die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt wird. Dass festgestellt werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen."

Im Februar 2019 hatte die DUH in Zusammenarbeit mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus Jänschwalde eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, eine weitere Schädigung der umliegenden europäischen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) zu verhindern.

Aus Sicht der Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb des Tagebaus mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zerstört. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.

Hintergrund: Der etwa 100 Meter tiefe und fast vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden.

Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen.

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links: Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts: http://l.duh.de/p190830 Veröffentlichung der GRÜNEN LIGA zur Machbarkeit einer Dichtwand, März 2010: http://ots.de/1FxYb4

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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WELT Nachrichtensender / UMWELTVERTRÄGLICHKEIT: Tagebau Jänschwalde muss Braunkohleförderung vorerst stoppen
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Zitat: "Bis 2038 ist in Deutschland der Ausstieg aus der Kohleverstromung geplant: Mitten in diesem Strukturwandel muss in der Lausitz nun ein Tagebau per Gerichtsbeschluss seine Kohleförderung vorerst einstellen."




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tagesschau / "Was Deutschland bewegt": Jänschwalde geht die Kohle aus
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 31.08.2017):

Zitat: "Seit Generationen ist die Kohleindustrie der größte Arbeitgeber in Jänschwalde in der Lausitz.

Von den einst 80.000 Arbeitsplätzen in der Region sind aber nur noch rund 8000 übrig.

Einziger Lichtblick für die, die noch da sind: ein künstlicher See.

Ein Beitrag von Tina Handel (rbb) aus den tagesthemen vom 13. April 2017."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/22521/4362473, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


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Als Rechtsanwaltsvergütung bezeichnet man in Deutschland das Entgelt für das Tätigwerden eines Rechtsanwalts. Die Vergütung setzt sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Die Gebühren korrespondieren mit der Arbeitsleistung des Rechtsanwalts, die Auslagen decken bestimmte sächliche Aufwendungen des Anwalts ab. Die Rechtsanwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 717, 788) geregelt. Zuvor galt bis zum 30. Juni 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordn ...
 Prozesskostenhilfe
Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern oder Adhäsionsklägern Pr ...
 Zivilprozessrecht (Deutschland)
Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das materielle Zivilrecht die inhaltliche Prüfung von Rechten und Ansprüchen betrifft (Entscheidung in der Sache). Weist der zu entscheidende Fall Auslandsbeziehung auf, sind die Regeln des autonomen Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) sowie europaweit ...

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Beschreibung: Udo Lindenberg (* 17. Mai 1946 in Gronau (Westf.); vollständiger Name Udo Gerhard Lindenberg) ist ein deutscher Rockmusiker, Schriftsteller und Kunstmaler.
Am 13. Januar 2011 hatte das Musical „Hinterm Horizont“ mit Liedern Lindenbergs in Berlin im Theater am Potsdamer Platz Premiere. Der Handlung liegt die Liebesgeschichte zwischen ihm und dem besungenen „Mädchen aus Ostberlin“ zugrunde!
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